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IG Metall Bautzen - Ratgeber

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Was kann ich bei einer Kündigung tun?
Will man gegen eine Kündigung vorgehen, so muss innerhalb von 21 Kalendertagen Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht sein. Diese Frist gilt auch bei Änderungskündigungen, die unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der geänderten Arbeitsvertragsbestandteile angenommen wurde. Auf jeden Fall muss rechtzeitig mit der IG Metall Verwaltungsstelle ein Beratungstermin vereinbart werden.
Habe ich automatisch Anspruch auf die Leistungen aus den Tarifverträgen?
Im Tarifvertragsgesetz § 3 Abs. 1 ist geregelt, dass Tarifverträge nur für IG Metall Mitglieder gelten. Das heißt nur IG Metall - Mitglieder haben einen verbindlichen Rechtsanspruch auf alle Leistungen aus den Tarifverträgen. Wir wissen, dass die Arbeitgeber die Tarifverträge auch auf die nichtorganisierten Arbeitnehmern anwenden. In diesem Fall sind das aber freiwillige Leistungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer, die jederzeit wegfallen können. Ein Rechtsanspruch besteht in diesem Fall für die unorganisierten Beschäftigten nicht.
Steht mit bei einer Entlassung eine Abfindung zu?
Nein, nicht unbedingt. Nach den Änderungen zum Kündigungsschutzgesetz muss die Kündigungserklärung den Hinweis des Arbeitgebers enthalten, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Abfindung beanspruchen kann. Fehlt dieser Hinweis, muss man gegen die Kündigung klagen, um dann ggf in einem Vergleich zu einer Abfindung zu kommen. In Betrieben mit Betriebsrat kann zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung ein Sozialplan vereinbart werden.
Können befristete Arbeitsverträge verlängert werden?
Ja, innerhalb des Teilzeit - und Befristungsgesetzes können Arbeitsverträge bei Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet werden. Liegt kein sachlicher Grund vor, können Arbeitsverträge kalendermäßig befristet werden und zwar bis zu 2 Jahre bzw. bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren höchstens dreimal verlängert werden.
Welche Rechte hat ein Betriebsrat?
Der Betriebsrat hat in wichtigen Fragen , wie z.B. Lage der Arbeitszeit, Leistungsentlohnung, Überstunden , Kurzarbeit mitzubestimmen. Vor einer Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Bei Entlassungen kann der Betriebsrat einen Sozialplan vereinbaren.
Was kann ich gegen eine Abmahnung machen?
Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Die Abmahnung wird zur Personalakte genommen. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass seine Gegendarstellung ebenfalls in die Personalakte kommt. Weigert sich der Arbeitgeber, kann die Entfernung der Abmahnung über das Gericht eingeklagt werden.
Wie verhalte ich mich, wenn der Lohn nicht gezahlt wird?
Bei Lohn - / Gehaltsrückständen sollte der Arbeitnehmer seine Forderung gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend machen. Dabei sind ggf. Ausschlußfristen zu beachten. Kommt der Arbeitgeber der Geltendmachung nicht nach, kann der Arbeitnehmer bei weiteren Lohnrückständen nach entsprechender erneuter Geltendmachung gemäß § 273 BGB seine Arbeitsleistung zurückbehalten.
Wann erhalte ich Rechtsschutz durch die IG Metall?
Rechtsschutz gewährt die IG Metall ihren Mitgliedern in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Streitigkeiten. Nach einer Wartezeit von drei Monaten hat man Anspruch auf den Rechtsschutz der IG Metall.

Fotos: IG Metall Bautzen