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IG Metall Bielefeld - Arbeitsgericht: Christliche Tarifverträge in der Leiharbeit sind unwirksam

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Arbeitsgericht: Christliche Tarifverträge in der Leiharbeit sind unwirksam

Bielefeld, 30.04.2009
IG Metall Bielefeld berichtet über praktische Konsequenzen

Leiharbeiter sollten ihre Arbeitsverträge daraufhin überprüfen, ob dort ein Bezug auf Tarifverträge der sogenannten „christlichen Gewerkschaften“ enthalten ist. Darauf weist die IG Metall-Bielefeld hin. Grund dafür ist, dass das Arbeitsgericht Berlin die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) als eine tarifunfähige Vereinigung eingestuft hat (Az.: 35 BV 17008/08).

Damit wären ihre Tarifverträge unwirksam. Leiharbeiter, deren Arbeitsverträge Bezug auf CGZP-Tarifverträge nehmen, hätten dann die Möglichkeit, das gleiche Entgelt wie die so genannten Stammbeschäftigten im Entleihbetrieb einzufordern.

Die IG Metall bietet Leiharbeits-Beschäftigten an, ihre Arbeitsverträge zu überprüfen und entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Diese Nachforderungen können erheblich sein.

Harry Domnik, Erster Bevollmächtigter der IG Metall-Bielefeld: „Es handelt sich in der Regel um mehrere Euro pro Stunde. Vor kurzem haben wir für ein Mitglied eine Forderung in Höhe von insgesamt 13 000 Euro für zehn Beschäftigungsmonate beim Verleihbetrieb geltend gemacht.“

Dieses Recht zu Nachforderung gelte auch für Leiharbeitsnehmer, die nicht mehr beschäftigt sind. Die Ansprüche verjährten zum Teil erst nach drei Jahren.

Domnik fordert die Verleihbetriebe der Region auf, Bezüge auf die „christlichen“ Tarife aus den Arbeitsverträgen zu streichen. Verleiher, die bislang CGZP-Tarife anwendeten, sollten außerdem finanzielle Rückstellungen bilden, um ein Polster für eventuelle Nachzahlungen an die Beschäftigten, an das Finanzamt und Sozialversicherungen zu haben.

Auch für die Betriebe, in denen Leiharbeitsbeschäftigte zu CGZP-Bedingungen arbeiten oder gearbeitet haben, könnte das Urteil Folgen haben: Sie könnten für nachzuzahlende Sozialversicherungsbeiträge in Haftung genommen werden.

Domnik: „Unternehmen sollten keine Leiharbeiter mehr einsetzen, die zu „christlichen“ Tarifen arbeiten. Das schadet nicht nur dem Ansehen der Firma, sondern es führt zu jeder Menge rechtlicher Unsicherheiten. Gerade in der Krise gilt es aber, Sicherheit zu schaffen.“