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IG Metall Bielefeld - Beratung Leiharbeit

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IG Metall unterstützt Leiharbeitnehmer bei Durchsetzung von Ansprüchen nach der neuen BAG-Rechtslage

Beratungsangebot der IG Metall für Leiharbeitnehmer

Die IG Metall prüft für Leiharbeitnehmer, ob sie als Rechtsfolge des BAG-Beschlusses rückwirkend die Differenz zu den regulären Tariflöhnen der Stammbeschäftigten bezahlt bekommen müssen.

Bei bestehenden Ansprüchen wird die IG Metall für ihre Mitglieder (natürlich kostenlos) entsprechende Geltendmachungen erstellen und notfalls auch Klagen einreichen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-serviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen.

Auf Grundlage dieser "Tarifverträge" wollten die Arbeitgeber das "Equal-Pay-Prinzip" (gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort) umgehen. Die Tarifverträge der CGZP sind jedoch unwirksam.

Die IG Metall begrüßt die Entscheidung des BAG und sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass es sich bei der CGZP um eine nicht tariffähige Organisation handelt.

  • Mit diesem Beschluss steht fest, dass die mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind und alle danach bezahlten Beschäftigten - im Rahmen der Verfalls- und Verjährungsfristen - Anspruch auf gleiche Bezahlung und gleiche Arbeitsbe-dingungen wie die Stammbeschäftigten haben.
  • Der Beschluss ist ein klares Signal an die Arbeitgeber, nicht länger Pseudogewerkschaften zum Lohndumping einzusetzen - weder in der Leiharbeit noch in anderen Bereichen.