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IG Metall Bielefeld - Zeitarbeitsboersebericht

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Die Politik ist in der Pflicht, endlich die Durchsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und insgesamt faire Leih-arbeitsbedingungen sicherzustellen:

Teil der Deregulierung aus dem Arbeitnehmer-überlassungsgesetz entfernen.

Im Zuge der Deregulierung des Arbeitnehmerüber-lassungsgesetzes können Leiharbeitskräfte unbefristet verliehen werden, auch über Jahre. So ist dem systema-tischen und dauerhaften Ersatz der Festangestellten durch Leiharbeitskräfte Tür und Tor geöffnet. Deshalb sollten Leiharbeitskräfte nur befristet eingesetzt werden können.

Streichung der Tariföffnungsklausel.

Vom gesetzlich vorgeschrie-benen Gleichstellungsgrund-satz kann mittels Tarifvertrag abgewichen werden. Das rief die sog. „christlichen Ge-werkschaften“ auf den Plan, die den Arbeitgebern Dum-pingtarifverträge anboten und mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personal-dienstleister (AMP) auch abschlossen. Dadurch war es der DGB-Tarifgemein-schaft nicht mehr möglich, mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und dem Interessenverband Deut-scher Zeitarbeitsunternehm-en e.V. (iGZ) Tarifverträge mit dem Grundsatz „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ abzuschließen. Die Tarif-öffnungsklausel muss aus dem Arbeitnehmerüberlas-sungsgesetz gestrichen und eine mindestens eine Rege-lung, die den Gleichstel-lungsgrundsatz ab einer gewissen Überlassungs-dauer zur Pflicht macht, neu geschaffen werden. .

Gesetzlicher Anspruch auf Festanstellung.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Festanstellung ist eine alternative Perspektive für Beschäftige in Leiharbeit. Nach einer gewissen Zeit der Tätigkeit in einem Ent-leihunternehmen müssen die Arbeitgeber die Leiharbeits-kraft fest anstellen. Diese Alternative birgt jedoch das Risiko, dass die Entleih-betriebe dem Beschäftigten kurz vor Ablauf der Frist kündigen.

Vorrecht auf die Besetzung freier Arbeitsplätze.

Eine weitere Alternative kann die vorrangige Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern sein, wenn im Entleihbetrieb freie Stellen zu besetzen sind.

Bericht: IG Metall auf Zeitarbeitsbörse (Leiharbeitsmesse)

- Bericht nach Notizen unseres Praktikanten Max Lüggert -

Auf der Leiharbeitsmesse am 4. März im Ringlokschuppen in Bielefeld waren neben zahlreichen Leiharbeitsfirmen, der ARGE und der Agentur für Arbeit auch der DGB, die IG Metall und die Gewerkschaft NGG an einem gemeinsamen Infostand der Gewerkschaften vertreten. Hier konnten die Besucher Infomaterialien zum Thema Leiharbeit bekommen, ein Angebot, das von über Tausend Besuchern allein in den ersten Stunden wahrgenommen wurde.



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Neben Hinweisen über die Rechte von Leiharbeitnehmern, besonders was den Umgang mit der ARGE angeht, ging es am Stand der Gewerkschaften auch um eine allgemeine Orientierung in der Zeitarbeit. Mit einem Flugblatt wurden die Leiharbeitsfirmen in „Fair“ (es bestehen Tarifverträge mit dem DGB und/oder einzelnen DGB-Gewerkschaften) und „Prekär“ (es besteht kein solcher Vertrag) aufgeteilt; auch von den Leiharbeitsfirmen selbst wurde diese Übersicht rege nachgefragt.



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Christian Iwanowski (IG Metall-Bezirksleitung NRW) machte darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, dass die Belegschaft eines Betriebes gewerkschaftlich gut organisiert ist, um bei den Arbeitgebern faire Arbeitsbedingungen – eben auch für Leiharbeitskräfte – durchsetzen zu können.

Es gab auch einige kritische Stimmen, die verwundert waren, dass sich die IG Metall auf einer solchen Messe präsentiert, obwohl sie die meistens ungerechten Bedingungen der Leiharbeit scharf kritisiert. Hierauf entgegnet Iwanowski, die einzige Alternative sei Leiharbeit zu ignorieren; stattdessen tritt die IG Metall an, Leiharbeit fair zu gestalten. Sie informiert Betriebe und Arbeitnehmer über die „schwarzen Schafe“ der Zeitarbeitsbranche, um diese so hoffentlich aus dem Wettbewerb zu verdrängen.



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Die IG Metall vertrat mit ihrem Stand auch allgemeine Forderungen: An die Betriebe und Betriebsräte ging der Appell, darauf zu achten, Leiharbeit möglichst aus den Betrieben herauszuhalten, und wenn es nicht anders gehen sollte, darauf zu achten, dass Leiharbeit fair geregelt wird und die mit dem DGB und/oder einzelnen DGB-Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge eingehalten werden.