Die IG Metall lässt ihre Mitglieder bei Erwerbslosigkeit nicht im Regen stehen...
Auch wenn man erwerbslos wird, hat man es als IG Metall-Mitglied besser. Denn alle Unterstützungs-leistungen gemäß unserer Satzung können in Anspruch genommen werden.
Und das für einen Monatsbeitrag von 1,53.
Einladung zur nächsten Sitzung des Arbeitskreises Erwerbslose
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
hiermit laden wir euch herzlich zur nächsten Sitzung des Arbeitskreises Erwerbslose und prekäre Beschäftigung ein.
Wir treffen uns am:
Montag, den 25. März 2013
im Haus des Gastes
Freibadstr. 3,
in 32791 Lage-Hörste
Beginn: 17:00 Uhr
Die Tagesordnung wird zur Sitzung bekanntgegeben.
Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen und wünschen euch eine gute Anfahrt.
Der Vorstand des Arbeitskreises
Hans-Böckler-Stiftung:
Neue Regelungen zu Hartz-IV-Sätzen -
in wesentlichen Punkten verfassungsrechtliche Probleme
Die neuen Regeln zur Bestimmung des Hartz-IV-Satzes verstoßen in wesentlichen Punkten gegen verfassungsrechtliche Vorgaben, so ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung.
Das Gesetz "zur Ermittlung von Regelbedarfen" vom März 2011 justiert das Verfahren neu, mit dem der Hartz-IV-Regelsatz ermittelt wird. Das Prinzip dabei: Die Höhe richtet sich nach den Durchschnittsausgaben einkommensschwacher und nicht von Grundsicherung oder Sozialhilfe lebender Haushalte. Die Daten werden anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes erhoben.
Im Grundsatz sei es verfassungsrechtlich legitim, das sozialrechtliche Existenzminimum mithilfe dieser so genannten Statistik-Methode zu ermitteln, schreibt Prof. Dr. Johannes Münder, Rechtswissenschaftler an der TU Berlin, in einem aktuellen Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung. Allerdings kollidierten die Regelungen in vielen wesentlichen Einzelpunkten mit dem Grundgesetz. Münder bezieht sich in seiner Untersuchung auf eine Studie der Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker, die ebenfalls für die Hans-Böckler-Stiftung die Methodik der Regelsatzberechnung durchleuchtet hat.
Insgesamt identifizieren die Wissenschaftler zehn Aspekte, die das neue Verfahren verfassungsrechtlich problematisch machen.
Verstoßen die Hartz-IV-Sätze gegen das Grundgesetz?
Die IG Metall unterstützt Musterverfahren zum Bundesverfassungsgericht
gegen die neue Hartz-IV-Regelleistung. Der Grund: Die Rechtsexperten der
IG Metall haben erhebliche Zweifel, dass der Gesetzgeber
mit seiner Berechnungsmethode und der damit ermittelten
Leistungshöhe tatsächlich den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG) nachgekommen ist.
Die Hartz-IV-Reform.
Hintergrund für die Neuberechnung
der Hartz-IV-Sätze war ein Urteil des BVerfG vom Februar
2010, das unter anderem eine transparente und nachvollziehbare
Ermittlung beim Regelbedarf für Hilfeempfänger forderte.
Seit 1. Januar liegt der Regelsatz für alleinstehende und
für alleinerziehende Erwachsene jetzt bei 364 Euro im Monat.
Dieser Betrag wurde auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik
2008 berechnet, die rund 230 Positionen enthält.
Neu berücksichtigt wurden zum Beispiel die Praxisgebühr
und die Kosten für einen Internetanschluss. Weggefallen sind
unter anderem die Ausgaben für Tabak und Alkohol.
Um die strittigen Punkte verfassungsrechtlich klären zu
lassen, unterstützt die IG Metall deshalb ausgesuchte Fälle von
Betroffenen, die den Karlsruher Richtern zur Überprüfung vorgelegt
werden sollen.
Fristgerecht widersprechen
Sollten die Karlsruher Richter nochmals eine rückwirkende
Nachbesserung vom Gesetzgeber verlangen, so kann von dieser
nur profitieren, wer seinem Bescheid schriftlich widersprochen
hat. Und zwar fristgerecht einen Monat nach Zugang des
Schreibens. Die Jobcenter bewilligen die Regelleistung erfahrungsgemäß
immer für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Ein Widerspruch gilt
deshalb immer nur für diesen konkreten Bescheid. Das heißt:
Hartz-IV-Empfänger müssen auf jeden Bescheid erneut reagieren.
Nämlich insbesondere dann, wenn die Behörde den Leistungsbescheid nicht für
»nur vorläufig« erklärt.
Vorstandswahlen
Der Arbeitskreis Erwerbslose und prekäre Beschäftigung der IG Metall Detmold hat anlässlich seiner Sitzung am 29.10.2012 einen neuen Vorsitzenden gewählt.
Der Vorstand besteht aus 4 Kollegen und Kolleginnen. Im Einzelnen setzt er sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender:
Stefan Kükenshöhner
Beisitzer:
Christa Bucklar
Tanja Bucklar
Rudolf Rademacher
Wichtige Infos für Erwerbslose
Hier kannst du die Infos downloaden: