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IG Metall Dresden - Bildung

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Seminare 2012

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An unseren Seminaren können nicht nur Mitglieder der IG Metall teilnehmen. Kolleginnen und Kollegen ohne betriebsverfassungsrechtliche Funktion (Betriebsrat, Jugendvertreter, Vertrauensperson der Schwerbehinderten) nehmen nach den Richtlinien der IG Metall an Seminaren teil. Das heißt, die IG Metall übernimmt den eventuellen Verdienstausfall, die Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten. Alle betrieblichen Mandatsträger benötigen, wenn sie ihrer Aufgabe gerecht werden wollen, spezifische Kenntnisse über Arbeitsgesetze und Tarifverträge. Der Gesetzgeber überträgt deshalb dem Arbeitgeber die Übernahme dieser Kosten . Das ist im Betriebsverfassungsgesetz im § 37.6 geregelt. Der Betriebsrat muss in dem Falle einen entsprechenden Beschluss fassen. Anfragen zu den Seminaren klärt ihr am besten sofort telefonisch mit Sabine Gerisch, fon 0351-8633200 oder e-mail sabine.gerisch@igmetall.de