Hochwasserkatastrophe: Gewerkschaften helfen
Der DGB-Bundesvorstand hat eine Spendenaktion zugunsten der Geschädigten der Hochwasserkatastrophe im Südwesten und Westen Deutschlands ins Leben gerufen. Daran beteiligen sich der DGB mit 100.000 Euro und die Mitgliedsgewerkschaften mit mind. 150.000 Euro. Zudem werden die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften zu Spenden aufgerufen

Tiefe Trauer um die Opfer
Jens Mütze: "Die Bilder der letzten Tage haben uns schwer erschüttert.
Die Trauer um die Opfer ist tief.
Es wird noch viel Kraft brauchen, damit der Schmerz und der Schock, der mit dem Wasser kam, bewältigt werden kann."
Spendenkonto
Gewerkschaften helfen e.V.
Bank: Nord LB
IBAN: DE55 2505 0000 0152 0114 90
BIC: NOLADE2HXXX
Stichwort Fluthilfe 2021
Für den Erhalt einer Spendenquittung bitte den Namen und die Anschrift beim Verwendungszweck angeben.
Hochwasserschäden Hilfe für in Not geratene
Mitglieder
Wir möchten euch auch darüber informieren, dass die Satzung der IG Metall für derart außergewöhnliche Fälle eine
Notfallunterstützung vorsieht (§ 28 Satzung IG Metall)
Mit dieser Notfallunterstützung wird eine Soforthilfe für die von Naturkatastrophen besonders betroffenen
IG Metall Mitglieder beschlossen und für eine einheitliche Auslegung und Anwendung der
Notfallunterstützung Sorge getragen.
Es wird eine Soforthilfe für besonders betroffene Mitglieder in Höhe einer Einmalzahlung von
500,- bei einer nachgewiesenen Schadenshöhe von über 5.000,-
750,- bei einer nachgewiesenen Schadenshöhe von über 10.000,-
1.000,- bei einer nachgewiesenen Schadenshöhe von über 20.000,-
festgelegt.
Die Soforthilfe gilt nur für Schäden am Wohnraum/-gebäude (nicht für Nebengebäude, Gartenanlagen oder
Autos etc.) Anträge sind gerechnet ab dem Schadenstag innerhalb von 3 Monaten in der IG Metall
Geschäftsstelle einzureichen und nachzuweisen.
Der Ortsvorstand hat gemäß § 28 Ziffer 1 nach Prüfung der Mitgliedsdauer und der satzungsgemäßen
Beitragsleistung über den Antrag zu entscheiden. Nach § 28 Ziffer 2 hat der entsprechende OV Beschluss
zu erfolgen.
Die direkt von der Naturkatastrophe betroffenen Mitglieder im Sinne der Ziffer 1 erhalten auf Wunsch
ebenfalls unter Bezug auf § 28 der Satzung eine Beitragsermäßigung bis zu 12 Monaten auf monatlich
1,53 .
Das teilweise existenzbedrohende Ausmaß einer Katastrophe macht eine schnelle, solidarische
finanzielle Unterstützung erforderlich.
Deshalb ist es wichtig, zusammenzustehen und die Herausforderungen gemeinsam zu meistern.
Für mehr Informationen meldet euch bitte direkt bei den Kolleginnen und Kollegen in der Geschäftsstelle.