Rechtsberatung nach telefonischer Anmeldung (0345 13589 32)
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Schnell kann es passieren,dass man eine Rechtsberatung in arbeits- oder sozialrechtlichen Fragen oder gar eine juristische Unterstützung vor dem Arbeits- oder Sozialgericht braucht.
Für Mitglieder der IG Metall ist das kein Problem. Unsere Satzung regelt im § 27 die Unterstützung durch Rechtsschutz.
Bei allen betrieblichen Problemen arbeitsrechtlicher Art ist es ratsam, zunächst mit den IG Metall Betriebsräten und Vertrauensleuten über die Möglichkeit einer innerbetrieb-lichen Lösung zu sprechen.
Gelingt die Problembewältigung auf dieser Basis nicht, oder gibt es keinen Betriebsrat im Betrieb haben alle IG Metall Mitglieder die Möglichkeit, sich nach Termin-absprache wegen weiterer rechtlicher Schritte eingehend beraten und im Widerspruchsverfahren und/oder Prozess vertreten zu lassen.
Der Rechtsschutz erstreckt sich über das Arbeitsrecht hinaus auch auf Streitigkeiten im Sozalrecht
Einige konkrete Anwendungsbeispiele für den Rechtschutz der IG Metall im Arbeitsrecht: Arbeitsentgelt, Kündigung, Urlaub und Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Abmahnung, Arbeitszeugnis.
Im Sozialrecht geht es vorwiegend um Auseinandersetzungen mit der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Krankenversicherung.