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IG Metall Herford - Warnstreikaufruf HVI 16 02 2016

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Aufruf zum Warnstreik

  • 5 % Mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung
  • Abschluss eines neuen Altersteilzeittarifvertrages mit einer Quote von 5%

Diese Forderungen hat die IG Metall in der diesjährigen Tarifrunde gestellt.
Für das Tarifgebiet Westfalen-Lippe fordern wir außerdem:

  • Die Übernahme der Auszubildenden nach der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, mindestens jedoch für 12 Monate

Die Arbeitgeber haben bisher kein verhandelbares Angebot vorgelegt. Ihr Angebot vom 10.02.2016 ist eine Provokation. Insbesondere beim Thema Altersteilzeit mauern sie. Damit Bewegung in die Tarifverhandlungen kommt rufen wir daher alle Beschäftigten zum Warnstreik auf.

Alle  Betriebe im Bereich der Geschäftsstelle Herford

 am: 16.02.2016

 von: 12:30 Uhr bis: 14:30 Uhr

Zentrale Kundgebung
Bustedter Weg, 32120 Hiddenhausen

Beginn der zentralen Kundgebung: 12:30 Uhr

Wer an einem Warnstreik teilnimmt, macht nichts Unrechtes – sondern übt ein demokratisches Grundrecht aus. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 12. September 1984 entschieden. In seiner Begründung hat das BAG mehrfach betont, dass Warnstreiks auch dann zulässig sind, wenn die Tarifverhandlungen noch laufen.

Leiharbeitnehmer/innen müssen keine Streikbrucharbeiten leisten: Sie haben nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) das Recht, die Arbeit in bestreikten Betrieben zu verweigern. Die Flächentarife in der Leiharbeit untersagen im Übrigen den Einsatz in bestreikten Betrieben. Für die Streikzeit hast du trotzdem Anspruch auf Bezahlung durch den Verleiher. Weitere Informationen erhaltet ihr beim Betriebsrat im Einsatzbetrieb