Tarifergebnis Leiharbeit 2019/2020
Mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Leihbeschäftigte
Auch die Jahressonderzahlungen – Urlaubs- und Weihnachtsgeld – steigen. Im Jahr 2021 gibt es jeweils 150 Euro (nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer) bis 325 Euro (nach drei Jahren). In zwei Stufen steigen die Jahressonderzahlungen bis 2023 auf jeweils 200 bis 400 Euro. Neu ist auch, dass die Jahressonderzahlung tarifdynamisch und mit den zukünftigen Tariferhöhungen angehoben wird. Mitglieder der IG Metall und der DGB-Gewerkschaften erhalten zu den Jahressonderzahlungen ab 2021 zusätzlich exklusive Zahlungen.
Früher mehr Urlaub – 25 Tage ab dem ersten Jahr
Leihbeschäftigte erhalten zudem mehr Urlaub: 25 Tage im ersten Beschäftigungsjahr bei ihrer Leihfirma (bisher waren es nur 24 Tage), 27 Tage im zweiten und dritten Beschäftigungsjahr und 30 Tage ab dem vierten Jahr (bisher erst ab dem fünften Jahr).
Mehr Entgeltgruppen – bessere Eingruppierung
Eine weitere Verbesserung ist den Gewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft bei den Entgeltgruppen gelungen. Ab Juli 2020 wird die Entgeltgruppe 2 in eine Entgeltgruppe 2a und eine Entgeltgruppe 2b aufgeteilt. Darüber wurden die Entgeltgruppen 3 und 4 entzerrt und die EG 4 wurde zu einer echten Eckentgeltgruppe aufgewertet. Zukünftig wird eine richtige Eingruppierung der Leihbeschäftigten einfacher sein und sich damit besser durchzusetzen lassen, erklärt IG Metall-Verhandlungsführer Juan-Carlos Rio Antas. „Eine unauffällige, aber sehr hilfreiche Verbesserung für die Leihbeschäftigten.“
Mehr Rechte für Leihbeschäftigte beim Arbeitszeitkonto
Daneben erreichten die DGB-Gewerkschaften Verbesserungen beim Arbeitszeitkonto. Im iGZ-Tarifvertrag wurde ein verbessertes Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Auszahlung von Stundenguthaben durchgesetzt und die rechtswidrige Regelung, die dem Unternehmen erlaubte, über zwei Tage zu verfügen, endlich gestrichen. Ein wichtiger Erfolg ist auch: jetzt ist im Tarifvertrag unmissverständlich geregelt, dass die Überbrückung verleihfreier Zeiten durch Nutzung des Arbeitszeitkontos nur mit Zustimmung des Leihbeschäftigten möglich ist.
So geht es weiter
Die neuen Tarifverträge gelten für rund 98 Prozent der derzeit rund 750.000 Leihbeschäftigten.
Am 13. Januar wird die bundesweite Tarifkommission der IG Metall über das Tarifergebnis abstimmen. Mit der Empfehlung der Tarifkommission wird am 14. Januar auch der Vorstand der IG Metall das Ergebnis beraten und über die Annahme befinden.
So ähnlich werden es auch die anderen DGB-Gewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft machen. Die Erklärungsfrist für die Annahme läuft bis zum 12. Februar 2020. Danach werden die Ergebnisse dann in Tarifverträge gegossen, damit die Mitglieder der Gewerkschaften einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die neuen tariflichen Leistungen haben.