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IG Metall Herford - Forderung und Warnstreiks sind rechtmäßig

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Warnstreiks in der Metall-Tarifrunde

Forderung und Warnstreiks sind rechtmäßig

05.01.2018 Ι Die Tarifforderung der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie ist rechtmäßig - anders als von den Arbeitgebern behauptet. Damit sind auch Warnstreiks zulässig. Zu diesem Fazit kommt das Justitiariat der IG Metall.

In den letzten Tagen hat ein im Auftrag von Gesamtmetall erstelltes Rechtsgutachten mediale Aufregung verursacht. Darin heißt es, die Teilforderung nach einem Entgeltzuschuss bei Arbeitszeitverkürzung für Kinder und Pflege sei rechtswidrig, da sie Beschäftigte diskriminiere, die bereits jetzt aus diesen Gründen in Teilzeit arbeiten. Daher seien auch die angekündigten Warnstreiks nicht zulässig.

 

Durchschaubares Manöver

Das Gutachten hat Gesamtmetall den Medien und der IG Metall zeitgleich eine Woche vor Beginn der ersten Warnstreik-Welle am 8. Januar zugestellt - ein überaus durchschaubares Manöver zur Verunsicherung der Kolleginnen und Kollegen.
 


Warnstreik bei ZF Brandenburg am 4. Januar 2018. Foto: Christian von Polentz
 

Zur Klarstellung: Die IG Metall schlägt mit ihrer Forderung ein innovatives Arbeitszeitmodell vor, das geeignet ist, die bisher bestehenden Teilzeitmodelle abzulösen und Diskriminierungen gerade zu beseitigen. Anders als im Arbeitgebergutachten behauptet, ist die Forderung eine Chance für familien- und gesundheitsförderliche Arbeitszeiten in den Betrieben. Davon werden Frauen mindestens ebenso profitieren wie Männer. Und nicht zuletzt die Arbeitgeber, wenn sie sich endlich die Mühe machen würden, unsere Forderung genau zu lesen und darüber zu verhandeln.

 

Jetzt erst recht Warnstreiks

Im Übrigen sind es dieselben Arbeitgeber, die noch im Mai letzten Jahres eine gesetzliche Regelung für ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit verhindert haben.

Dass Gerichte die Warnstreiks untersagen könnten, hält die IG Metall für ausgeschlossen. Denn das wäre eine verfassungsrechtlich unzulässige Tarifzensur, der das Bundesarbeitsgericht bereits 2007 eine klare Absage erteilt hat.

Beschäftigte, die an Warnstreiks der IG Metall teilnehmen, können nicht persönlich haftbar gemacht werden.

Das bedeutet: Jetzt erst recht Warnstreiks. Wir lassen uns unser Recht nicht nehmen!