Seite druckenFenster schließen

IG Metall Herford - Top-Thema10

TermineÜber uns + KontaktMitgliedsdaten ändernBeitretenExtranetSucheDatenschutzImpressum

Gut Aufgestellt in die Offensive

Wer mitbestimmen will, muss Mitglied werden: Gemeinsam erreichen wir mehr!

Leistungen für Mitglieder
Es zahlt sich aus!
Die IG Metall hilft: Bei Freizeitunfall, Streik oder auch im Todesfall gibt es finanzielle Unterstützung.

Kampagnen der IG Metall
Für ein gutes Leben
hover

Stimme der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

In der Zeit vom 1.10 bis zum 30. 11. 2010 finden in den Betrieben der IG Metall Verwaltungsstelle Herford die Jugend- und Auszubildendenvertretungswahlen statt.

Ob in der Ausbildung alles richtig läuft? Diese Frage kannst du nur schwer beantworten. Wie auch- schließlich fordert deine Ausbildung volle Konzentration von morgens 7.00 bis nachmittags 16.00 Uhr und in der Mittagspause ist Ausruhen angesagt.

Also: Eine professionelle Einrichtung muss her, die sich um die Belange der jüngeren Berufstätigen kümmert.

Die U 18- Beschäftigten eines Betriebs und die Auszubildenden bis 25 Jahre wählen alle zwei Jahre eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Dieses eigenständige Gremium soll ihre Rechte und Interessen im Betrieb wahrnehmen. Voraussetzung für eine JAV: Im Betrieb muss es mindestens fünf Wahlberechtigte geben.

Was tut die Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Sie soll darüber wachen, dass die Vorschriften, die für die Jugendlichen gelten auch eingehalten werden. Dazu zählen zum Beispiel das Berufsbildungsgesetz, Tarifverträge oder Ausbildungsrahmenpläne. Außerdem sollen die JAVis Anregungen der Jugendlichen entgegen nehmen und sich dafür einsetzen, dass sie umgesetzt werden.

Sie berät Jugendliche und Auszubildende in rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Arbeit und Ausbildung auftreten.

Sie achtet darauf, dass alle geltenden Gesetze und Regelungen im Betrieb eingehalten werden.
Sie macht Druck für die Übernahme nach der Ausbildung.

Sie kümmert sich auch um die Gleichstellung von Frauen, Ausländern im Unternehmen.
Sie trifft sich regelmäßig zu Sitzungen, um alle anfallenden Probleme zu besprechen und entsprechende Lösungen zu finden.

Umfassende Beratung: Dein gutes Recht

Du kannst dir bei der JAV Informationen über deine Rechte und Pflichten einholen. Du hast das Recht, jederzeit - auch während der Arbeitszeit - zur JAV zu gehen, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen. Vereinbare mit einem deiner Vertreter einen festen Termin für ein Gespräch. Oder werde selbst JAV-Mitglied, indem du dich zur Wahl stellst. So kannst du deine eigenen Rechte einfordern und gleichzeitig deinen Kollegen helfen.

Rechte

Für die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb gelten spezielle Rechte und Schutzvorschriften. So hat ein JAV-Mitglied das Recht,

vier Mal im Jahr alle wahlberechtigten jungen Beschäftigten während der Arbeitszeit zu einer Versammlung einzuladen. Der Arbeitgeber muss ihnen einen Raum zur Verfügung stellen;

eine Fragebogenaktion zu starten, um zum Beispiel die Einhaltung von Vorschriften abzufragen;

bei Beschlüssen des Betriebsrats mit abzustimmen;

an allen Sitzungen des Betriebsrats teilzunehmen;

an Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber teilzunehmen, in denen Themen behandelt werden, die für die Jugend oder die Ausbildung wichtig sind;

vom Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informiert zu werden, damit er seine Aufgaben wahrnehmen kann. Der Betriebsrat muss dem JAVi alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die er für seine Interessenvertretung braucht;

Maßnahmen beim Betriebsrat zu beantragen, die für die Azubis wichtig sind, und darauf zu pochen, dass sie erledigt werden;

Recht auf Weiterbildung

JAVis haben einen gesetzlichen Weiterbildungsanspruch und müssen vom Arbeitgeber

für Schulungen und Seminare frei gestellt werden, die seine Aufgaben betreffen. In dieser Zeit erhält er sein Einkommen weiter. Der JAVi muss das allerdings rechtzeitig beim Betriebsrat beantragen.

Schutz Folgende Vorschriften sollen in der JAV engagierte junge Menschen vor Benachteiligung durch den Arbeitgeber schützen:

Der Arbeitgeber darf die JAVis nicht bei ihrer Arbeit behindern oder sie im Betrieb benachteiligen.
Eine Entlassung ist nur möglich, wenn besondere Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen (zum Beispiel eine Straftat). Der Betriebsrat muss zustimmen.

Besonderer Übernahmeschutz nach der Ausbildung

Der Arbeitgeber muss den JAVi und seinen Ersatzkandidaten, nach der Ausbildung übernehmen. Das muss innerhalb der letzten 3 Monate vor Abschluss der Ausbildung beim Arbeitgeber beantragt werden. Deine IG Metall Verwaltungsstelle berät dich gerne dabei. Weitere Informationen rund um die Rechte und Pflichten von jungen Beschäftigten im Betrieb und die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung erhältst du von der IG Metall Verwaltungsstelle Herford.

Deine Ansprechpartner bei der
IG Metall in Herford sind

Christiane Hemp tel.: 05221/ 163264

oder Peter Kleint mob.: 0170/3333/597