Dreistes Bubenstück
Eigentümer eines regionalen Autohauses versuchen Lohndrückerei mit unlauteren Methoden durchzusetzen
So etwas probieren derzeit die Eigentümer eines Autohauses aus unserer Gegend. Sie versuchen mittels Änderungsverträgen mit ihren Mitarbeitern den Zeitlohn durch eine Leistungslohnvereinbarung abzuändern.
Das Modell sieht folgendermaßen aus:
Der derzeitige Lohn wird um mehr als die Hälfte gekürzt und als Fixum bezeichnet. Den Arbeitnehmern wird versprochen, dass sie bei Erreichen bestimmter vom Arbeitgeber festgelegter Produktivitätskennziffern ihr Fixum steigern können, wobei verschwiegen wird, daß der die alte Lohnhöhe unerreichbar bleibt.
Wir warnten die Kollegen ausdrücklich vor Unterzeichnung der Änderungsverträge und werden selbstverständlich unsere Kollegen bei dem Ausspruch von Änderungskündigungen Rechtsschutz gewähren.
Recht haben - Recht bekommen
Ab sofort steht der IG Metall eine neue Kooperationspartnerin zur Seite.

Rechtsanwältin M. Hoffmann
Die Rechtsanwältin Margarete Hoffmann ist unter anderem Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist spezialisiert auf die Vertretung von ArbeitnehmerInnen und Betriebsräten.
Die Kollegin Hoffmann ist seit über 30 Jahren Mitglied der IG Metall und Stipendiatin der Hans-Böckler-Stiftung. Sie ist in Polen geboren und in Paderborn aufgewachsen. Nach dem Jurastudium in Bochum hat sie in Paderborn 12 Jahre eine eigene Anwaltskanzlei geführt. Aus persönlichen Gründen entschloss sie sich eine Kanzlei in Forst zu eröffnen und beabsichtigt eine weitere in Guben folgen zu lassen.
Sie stellt der IG Metall Cottbus ihre langjährigen Erfahrungen in der Bearbeitung von Fällen im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht - sowie Einigungsstellen - zur Verfügung.
In Zusammenarbeit mit der IG Metall Cottbus hat Rechtsanwältin Hoffmann bereits den Betriebsrat von EMBO bei den Verhandlungen zum Interessenausgleich und Sozialplan begleitet. Persönlich hat sich die Kollegin einigen Betriebsräten am 28.05.2008 in Finsterwalde vorgestellt. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
Die Zukunft gehört Dir-Betriebsratswahl 2010
2009-11-23 15:20:17
Gesucht werden Kandidaten mit Herz und Verstand
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Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsrecht sichert den Schutz und die Ansprüche des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis und gegenüber dem Arbeitgeber. Arbeitsrecht regelt durch gesetzliche und tarifliche Bestimmungen, aber auch durch betriebliche und vertragliche Vereinbarungen z.B. den Anspruch auf Urlaub und auf Lohnfortzahlung, die Voraussetzungen einer Kündigung, die Bedingungen der Arbeitszeitgestaltung, aber auch Fragen zu Mutterschutz, Altersteilzeit oder die Konsequenzen von Benachteiligungen oder eines Betriebsüberganges.
Weil jedes Rechtsverhältnis so individuell ist wie die Menschen selbst, müssen im Streitfall und bei Unklarheiten die Gerichte entscheiden. Deshalb werden die gesetzlichen Regelungen und die Vereinbarungen durch eine differenzierte Rechtsprechung ergänzt.
Sozialrecht regelt im Wesentlichen die Ansprüche und Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht. Die Leistungen der Sozialversicherung setzen dann ein, wenn aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Alter die Arbeitskraft zeitweise oder auf Dauer nicht mehr für eine berufliche Tätigkeit eingesetzt werden kann. Die Leistungen umfassen z.B. Leistungen zur finanziellen Absicherung wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Altersrenten, Renten bei eingeschränktem Leistungsvermögen auf Dauer oder Zeit (Renten wegen Erwerbsminderung), aber auch Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit wie die medizinische Versorgung und Rehabilitation.
Zu den Ansprüchen aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht zählen die Leistungen des Schwerbehindertenrechts und die Leistungen des Arbeitslosengeldes II sowie der Sozialhilfe.
Gewerkschaften gestalten Arbeits- und Sozialrecht aktiv mit. Sie sind nicht nur als Interessenverband der Arbeitnehmer an den Gesetzgebungsverfahren beteiligt, sie regeln durch die Tarifverträge auch große Bereiche des Arbeitsrechts in eigener Verantwortung. Außerdem unterstützen und beraten sie die Betriebsräte bei der Gestaltung der Regelungen auf betrieblicher Ebene. Im Bereich der Sozialversicherung gestalten sie das Sozialrecht durch ihre Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger.
Gewerkschaftsmitgliedern steht im Konfliktfall, aber auch schon bei Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht eine kostenlose Rechtsberatung und die Vertretung in arbeits- und sozialgerichtlichen Prozessen zur Verfügung.