Beschäftigung erhalten
Kündigungen vermeiden - Einkommen sichern!
Im Falle einer Wirtschaftskrise geht es darum soweit wie möglich Kündigungen zu vermeiden und das Einkommen der Beschäftigten zu sichern. Dabei kommt es darauf an, betriebliche, tarifpolitische und arbeitsmarktpolitische Instrumente sinnvoll miteinander zu kombinieren.
Gelingt dies, bleibt relevantes Know-How in den Betrieben gesichert, und damit auch die zukünftige Innovations-, und Reaktionsfähigkeit der Unternehmen. Darüber hinaus bleiben die industriellen Strukturen und die Wertschöpfungsketten des Landes erhalten.
Wir zeigen, welche Instrumente zur Verfügung stehen.
Möglichkeiten der Früherkennung
Ist mein Unternehmen von der Finanzkrise betroffen?
Betriebliche Instrumente
Grundsätzlich soltten zunächst die betrieblich vorhandenen Instrumente, die geeignet sind Beschäftigung zu sichern, in Betracht gezogen werden. Dazu gehört in jedem Fall eine Regelung zu den bestehenden Arbeitszeitkonten, weil dies im Fall einer später notwendigen Kurzarbeitsregelung ohnehin zur Voraussetzung gemacht würde. Die betrieblichen Instrumente sind teilweise schnell umsetzbar. Für einige müsste nicht einmal ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden.
...siehe Checkliste für Arbeitnehmervertreter (PDF)
Kurzarbeitergeld
Alternative zur Entlassung
Kurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Kurzarbeit ist eine Maßnahme, die sich im Falle von Arbeitsausfall (z.B. wegen Auftragsmangel) als Alternative zur Entlassung anbietet. Die Arbeitsagentur kann dann konjunkturelles Kurzarbeitergeld gewähren.
Tarifvertrag Beschäftigungssicherung
Arbeitszeit verkürzen - ohne Lohnausgleich
Seit 1994 gibt es im Bereich der Metall- und Elektroindustrie Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung (TV Besch). In anderen Branchen bestehen zum Teil ähnliche Regelungen. Diese Tarifverträge haben im Kern das Ziel, Arbeitsplätze durch Absenkung der Arbeitszeit zu sichern. Entstanden ist der TV Besch als ergänzende Regelung zur Kurzarbeit, die beispielsweise dann angewendet werden kann, wenn es keinen Anspruch auf Kurzarbeit (mehr) gibt.
Betriebliche Instrumente zur Beschäftigungssicherung (PPT)