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Was ist ein Tarifvertrag und für wen gilt er?
Ob Arbeits- oder Tarifvertrag: Wie für alle anderen Verträge gilt das Prinzip von Leistung und Gegenleistung.
Ein Tarifvertrag ist ein kollektiver Arbeitsvertrag. Die Gewerkschaft vereinbart mit einem Unternehmer bzw. mit dem Unternehmenverband, was der Betrieb für die Arbeitsleistung der Gewerkschaftsmitglieder zahlt und welche Rechte er ihnen zugestehen muß (Urlaub, Mehrarbeitszuschläge, Arbeitszeit, Weihnachtsgeld usw.)
Tarifverträge gelten nach dem Tarifvertragsgesetz nur für Mitglieder der tarifvertragsschließenden Partei, auf der Arbeitnehmerseite sind das die Gewerkschaften.
Tarifverträge bieten Schutz vor Willkür, weil ein Verzicht auf erworbene tarifvertragliche Rechte nur mit Zustimmung der Gewerkschaft möglich ist und nicht eines einzelnen Arbeitnehmers!
Im übrigen sind Betriebsvereinbarungen zwischen Unternehmen und Betriebsrat unzulässig und damit rechtswidrig, die Angelegenheiten regeln, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt werden. Dies trifft für Höhe der Entgelte, Arbeitszeit, Urlaub u.ä. zu (§ 77 Abs. 3 BetrVG)
Tarifverträge kurz erklärt
Für wen gelten Tarifverträge, was regeln sie, wie kommen sie zu Stande? Wir erläutern diese - nicht ganz einfache - Materie kurz und knapp.
auf der IG Metall Homepage