Rechtsschutz der IG Metall eine starke Leistung für unsere Mitglieder
Schnell kann es passieren und man braucht eine Rechtsberatung in arbeits- oder sozialrechtlichen Fragen oder gar eine juristische Unterstützung vor dem Arbeits- oder Sozialgericht. Für Mitglieder der IG Metall kein Problem. Unsere Satzung regelt im § 27 die Unterstützung durch Rechtsschutz.
Einige konkrete Anwendungsbeispiele für den Rechtschutz der IG Metall im Arbeitsrecht: Arbeitsentgelt, Kündigung, Urlaub und Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Abmahnung, Arbeitszeugnis.
Im Sozialrecht geht es vorwiegend um Auseinandersetzungen mit der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Besonders wichtig ist für viele Kolleginnen und Kollegen, dass vor der gerichtlichen Auseinandersetzung eine Beratung erfolgt und keine Kosten entstehen.
§ 27 der Satzung regelt die Rechtsschutzgewährung: So sind 3 Voraussetzungen zu erfüllen:
IG Metall-Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten,
satzungsgemäße Beitragszahlung und
Genehmigung des Rechtsschutzantrages durch die Ortsverwaltung der IG Metall Leipzig
Rechtsberatung der IG Metall Leipzig
Wo?
Erich-Zeigner-Allee 62 in 04229 Leipzig
Wann?
Arbeitsrecht: Donnerstag 8.00 12.00 und 13.00 17.00 Uhr (Terminvergabe unter Tel. 0341 / 4862 910)
Sozialrecht: Termin nach telefonischer Rücksprache (Tel. 0341 / 48 62 910)
Neuregelung Sozialrechtsberatung
Ab sofort ist es leider nicht mehr möglich, die Beratung zu Fragen des Sozialrechts persönlich in der Verwaltungsstelle in Anspruch zu nehmen.
Wer Fragen, Probleme im Zusammenhang mit ALG II, ALG I, Krankenkassen oder der Rentenversicherung hat, meldet sich bitte telefonisch (0341 / 48 62 910, oder persönlich (donnerstags) bei uns. Dann verabreden wir je nach konkretem Fall den weiteren Verfahrensweg, wie z. B. Inanspruchnahme des Rechtsschutzes oder/und eine Sozialrechtsberatung durch den DGB (DGB Rechtsschutz GmbH, Karl-Liebknecht-Str. 30 32 in 04107 Leipzig). Innerhalb von zwei Tagen meldet sich der DGB bei den Kollegen und teilt den konkreten Termin mit.
Für die Arbeitsrechtsberatung ändert sich dagegen nichts. Es bleibt bei donnerstags von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr.
Unter der Überschrift "Vorsicht Falle" haben wir an einigen Beispielen große und kleine Fallen für Arbeitnehmer aufgezeigt, damit sich unsere Mitglieder davor schützen können.
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Vorsicht Falle