Unser Arbeitskreis traf sich im August 09 in der Wildauer Schmiede
Hier eine kleine Materialienübersicht
Diese können im "Extranet" bestellt werden.
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Arbeitszeit-TÜV Die realen Arbeitszeiten, Probleme der Schichtarbeit oder flexibler Arbeitszeiten werden erfasst. Und alles wird auf Gesundheitsverträglichkeit hin überprüft. Der Betriebsrat kann mit Hilfe einer Software diese Bestandsaufnahme transparent machen und auf Basis seiner Mitbestimmungsrecht für ein "Gesundes Maß der Arbeit" streiten.
Ergibt sich ein Handlungsbedarf für eine gesundheitsverträg-
lichere Schichtplangestaltung, kann die Handlungshilfe Gute Arbeit im Schichtbetrieb? So werden Schichtpläne besser Unterstützung geben.
Mit dem stressBaromter wird es möglich, psychische Belastungen zu beurteilen.
In verschiedenen Tipps für den Arbeitsplatz sind betriebliche Praxisbeispiele, Expertenmei-
nungen, Seminarangebote und thematische Zugänge für Interessenvertretungen zum Umgang mit psychischen Belastungen nachlesbar.
Kontinuierliche Informationen in der Zeitschrift "Gute Arbeit" oder im Internet unter www.gutearbeit-online.de.
Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz
Seit 2005 besteht der Arbeitskreis Arbeits- und Ge-sundheitsschutz in der Verwaltungsstelle Ludwigsfelde.
In diesem Arbeitskreis arbeiten Kolleginnen und Kollegen aus den Betrieben unserer Verwaltungsstelle. Folgende Betriebe sind dort vertreten: Mercedes-Benz Ludwigs-felde, Eldat Zeesen, Funkwerk Dabendorf, Rolls-Royce Dahlewitz, Translogistik Waltersdorf sowie Wildauer Schmiedewerke.
Der Arbeitskreis trifft sich drei mal im Jahr. Diese Treffen findet jeweils in den Betrieben vor Ort statt. Wir beschäftigen uns schwerpunktmäßig mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und damit für die Einhaltung des Gesundheitsschutzes und menschengerechten Arbeitsgestaltung im Betrieb.
Dabei steht im Vordergrund die Organisation der Beteiligung aller Beschäftigten. Die Unternehmen sind ständig mit neuen Reorganisations- und Umstrukturierungsmaßnahmen beschäftigt. Immer weniger Menschen in den Betrieben sollen effektiver die Arbeit erledigen. Bei allen bestehenden Reorganisations- und Umstrukturierungsmaßnahmen besteht aber die Möglichkeit, eine voraus-schauende Arbeitsgestaltung vom Arbeitgeber durch den Betriebsrat einzufordern.
Seit 1996 gibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu den Betriebsräten das entsprechende gesetzliche Instrument. Der § 5 des ArbSchG verpflichtet dabei den Arbeitgeber, Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen an den Arbeitsplätzen vorzunehmen. Der Arbeitgeber, der Betriebsrat und die Beschäftigten werden durch diese Maßnahmen in die Lage versetzt, eine Innovationsspirale für den Gesundheitsschutz und der menschgerechten Arbeitsgestaltung in Gang zu setzen. Dabei hat die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts die weitgehenden Mitbestimmungen der Betriebsräte bereits ent-schieden.
