Tarifpolitik
Tarifverträge
Zu den Aufgaben der IG Metall gehören die Durchsetzung angemessener Arbeits- und Entlohnungsbedingungen. Dazu bestehen in den Branchen unterschiedliche Tarifverträge. Neben den Tarifverträgen für die Metall- und Elektroindustrie haben in unserem Gebiet folgende Tarifverträge Bedeutung: Kfz-Handwerk, Metall-Handwerk, Landtechnik-Handwerk. Die Tarifverträge mit dem Elektrohandwerk und dem Sanitär-Heizung-Klima- Handwerk befinden sich in der Nachwirkung, d.h. eine zeitlich notwendige Anhebung ließ sich derzeit bei den Arbeitgebern nicht durchsetzen. Es gelten daher die zuletzt gültigen Tabellen weiter. Weitere Tarifverträge bestehen für die Textilindustrie (für die die IG Metall seit 1998 zuständig ist) sowie für das textile Reinigungsgewerbe.
Seit die IG Metall auch für die Bereiche Holz und Kunststoff zuständig ist, sind weitere Tarifverträge dazugekommen:
z. B. für die Möbelindustrie, die Sägewerksindustrie und das Tischlerhandwerk.
Tarifverträge gelten immer nur für Verbandsgebundene", d.h. auf Arbeitgeberseite für Firmen, die dem Arbeitgeberverband bzw. der Innung angehören, auf Arbeitnehmerseite für Mitglieder der zuständigen Gewerkschaft.
Ist eine Firma nicht im Arbeitgeberverband, so kann man einen Betriebstarifvertrag durchsetzen, wenn die Belegschaft entsprechend dahinter steht.
Fragen zu den Tarifverträgen beantwortet die Verwaltungsstelle.
Was versteht man eigentlich unter Flächentarif-, Anerkennungstarif- und Haustarifvertrag?
Nach der bundesdeutschen Verfassung ist es die Sache der Gewerkschaften, die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für ihren Zuständigkeitsbereich mit den Arbeitgebern auszuhandeln.
Als Voraussetzung haben die Arbeitnehmer das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, ohne dass sie dafür benachteiligt werden dürfen, und - wenn die Verhandlungen erfolglos bleiben - kann mit Hilfe eines Streiks Druck gemacht werden.
Das Ergebnis einer solchen Auseinandersetzung ist dann ein Flächentarifvertrag. Dieser gilt dann automatisch in allen Betrieben im Zuständigkeitsbereich des Arbeitgeberverbandes. Jedoch nur, wenn die Firmen Verbandsmitglied und auch der Arbeitnehmer tarifgebunden", dass heißt, Mitglied der vertragsschließenden Gewerkschaft ist. Die tarifliche Norm gilt zwingend, es darf also nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers davon abgewichen werden. Der Flächentarifvertrag ist auch heute noch der Regelfall.
Niemand kann einen Arbeitgeber zwingen, Mitglied eines Verbandes zu sein. Wenn er darauf verzichtet, holt er sich aber die Tarifauseinandersetzungen in seinen Betrieb. Jede Belegschaft kann einen Tarifvertrag durchsetzen. Das Ergebnis solcher Bemühungen ist in der Regel ein Anerkennungstarifvertrag. Dies bedeutet, dass für den jeweiligen Betrieb ein eigenständiger Vertrag unterzeichnet wird. Darin wird jedoch inhaltlich nur auf den Flächentarifvertrag verwiesen - alles ist genauso wie im Flächentarif. In Einzelfällen gibt es auch betriebliche Sonderregelungen.
Solche Fälle gibt es in der Kommunikationsbranche oder, als bekanntesten Fall, bei VW. Dort wurde ein sogenannter Haustarifvertrag abgeschlossen. In vielen Fällen liegen die Bedingungen hier sogar günstiger als im Flächentarifvertrag.
Tarifrunde 2008