Arbeitslosengeld I Berechnungsprogramm
Selbstberechnungsprogramm zur Ermittlung der Höhe des Arbeitslosengeldes I
Mit dem von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Programm kann einfach und schnell die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I berechnet werden.
Maßgebend für die Ermittlung der Leistungshöhe ist das Kalenderjahr, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entsteht bzw. entstanden ist.
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Arbeitsunfall
Versicherung und Leistungen der Berufsgenossenschaft.
Bei einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit sorgt die Berufsgenossenschaft dafür, dass die Versicherten die optimalen medizinischen Leistungen und Rehabilitationsmaßnahmen erhalten.
Für die Sicherung des Lebensunterhalts erhalten die Versicherten insbesondere Verletztengeld, Übergangsgeld und Renten.
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Betriebsrentenanpassung
Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) sieht keine automatische Anpassung der laufenden Leistungen (Betriebsrente) vor.
Der durch die Inflation bedingten Wertverringerung (Kaufkraftverlust) der Betriebsrente soll durch eine Anpassungsprüfungspflicht Rechnung getragen werden.
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Gesetze
Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt eine Auswahl der wichtigsten
Gesetze und Verordnungen alphabetisch sortiert nach ihrem amtlichen Namen zum Herunterladen zur Verfügung.
Zum Beispiel Altersteilzeitgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Gefahrstoffverordnung
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Kurzarbeitsgeldrechner
Wieviel Kurzarbeitergeld gibt es?
Der Arbeitgeber zahlt nur noch den Teil des Entgelts
entsprechend der verkürzten Arbeitszeit.
Kurzarbeitergeld wird für
jede Ausfallstunde gezahlt. Es beträgt 60 % (bzw.
67 % mit Kindern) des Ausfallbetrages (= pauschal
festgelegter Nettolohn).
Kurzarbeitsgeldberechner: Nach Eingabe des aktuellen Bruttoarbeitsentgelts, des prozentualen Arbeitsausfalls und weiterer Angaben berechnet der Kurzarbeitsgeldrechner das in etwa zu erwartende monatliche Nettoeinkommen während der Kurzarbeit.
weiter zur Agentur für Arbeit //KUG Rechner//
Krankengeldberechner
Krankengeld: Im Anschluss an die sechswöchige
Entgeltfortzahlung erhält der arbeitsunfähig kranke Arbeitnehmer von seiner
Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt
70 % des sogenannten Regelentgelts, jedoch nicht mehr als 90 % des letzten Nettoarbeitsentgelts.
Dauer des Krankengeldes: Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
Mit dem Krankengeldrechner der Techniker Krankenkasse (TK) kann ermittelt werden, wie hoch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld wäre. weiter zur Techniker Krankenkasse...
IG Metall: Änderungsmitteilung
Die Anpassung des Beitrags an die Einkommensentwicklung erfolgt u. a. durch gewerkschaftliche Vertrauensleute im Betrieb.
... persönlich abgeben bei: IG Metall-Betriebsräten, Vertrauensleuten im Betrieb oder bei der IG Metall Verwaltungsstelle. ...
Oder direkt an die IG Metall-Verwaltungsstelle Mönchengladbach schicken...
IGM_Änderungsformular
Insolvenzbekanntmachungen
Auf dieser Internetseite (Justizministerkonferenz zu elektronischen Internetveröffentlichungen von Insolvenzmitteilungen) veröffentlichen die
Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Weitere Informationen und nützliche Tipps und Links
Insolvenzverfahren suchen weiter...
Zuständiges Amtsgericht weiter...
IG Metall Flyer zum Thema weiter....pdf
Rechtsschutz der IG Metall
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erhalten Mitglieder kostenlos Rechtsschutz, beispielsweise im Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuer- und Aufenthaltsrecht.
Über 2 000 Klagen gehen täglich bei den Arbeits- und Sozialgerichten in der Bundesrepublik ein. Streitigkeiten nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit, Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen und vielerlei mehr.
Der Rechtsschutz der IG Metall bietet sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung, wenn nötig durch alle Instanzen.
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Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
In den vergangenen Jahren sind die
Altersgrenzen für Altersrenten schrittweise angehoben worden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, bestimmte Altersrenten vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in Anspruch zu nehmen.
Wer früher die Rente beziehen will, muss in der Regel Abschläge in Kauf nehmen.
Über den Rentenbeginnrechner kann man den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn aller Renten wegen Alters ermitteln.
weiter zur Deutschen Rentenversicherung Rheinland
Schwerbehindertenausweise
Antrag/Änderungsantrag auf Feststellung eines (höheren) Grades der Behinderung, Feststellung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.
In Nordrhein-Westfalen können Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht auch online gestellt werden.
ELSA -Elektronischer Schwerbehindertenantrag
Erst- oder Änderungsantrag zum Herunterladen:
Erstantrag_Aenderungsantrag_SchwebG.pdf
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Unternehmensregister
Die zentrale Plattform für die Speicherung von Unternehmensdaten
Hier werden kostenlos und ohne Registrierung alle wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt.
Über das Unternehmensregister haben Sie Zugriff auf
- das elektronische Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister.
Folgende Registerinhalte der Registergerichte stehen zur Verfügung:
- Registereintragungen und zu den Registern eingereichte Dokumente
- Veröffentlichungen aus dem elektronischen Bundesanzeiger
- Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte
Eine Veröffentlichung des BUNDESANZEIGEN Verlages