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IG Metall Mönchengladbach - Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

StartInhaltTermineKontaktServiceWir sind IG-Metall MG
Zuständige Sachbearbeiterin: Evelyn Spangenberger
Grundsätzlich läuft der Rechtsschutz über das IG Metall Büro. Falls erforderlich, wird dieser an die DGB Rechtsschutz GmbH weitergeleitet.

Bei Rechtsschutzanträgen - nach Möglichkeit - Terminvereinbarungen (um Wartezeiten zu vermeiden!) treffen.


Jeden DIENSTAG von 13.30- bis 18.30 Uhr: Sprechstunden in der Verwaltungsstelle
Für arbeits-, tarif- und sozialrechtliche Fragen stehen wechselweise die Gewerk- schaftssekretäre Taufenbach und Strauß zur Verfügung.

Um einen reibungslosen Ablauf zu organisieren, ist eine Terminab-sprache notwendig.



Die größte „Fachkanzlei“ Deutschlands
Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt den verbandlichen Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglieder. Dabei ist sie die größte deutsche und europäische „Fachkanzlei“ auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts.

DGB Rechtsschutz: Vor Ort
Die Rechtssekretärinnen und -sekretäre der DGB Rechtsschutz GmbH sind in 110 Büros bundesweit vertreten. Suchen Sie durch Auswahl der Region oder Eingabe Ihres Wohnortes das DGB Rechtsschutz-Büro in Ihrer Nähe.

IG Metall Vorstand
Aktuelle arbeitsrechtliche Themen ...

IG Metall Rechtsschutz
Sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung. Der Rechtsschutz der IG Metall bietet ihren Mitgliedern sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung.

Rechtsschutz in der IGM-Satzung
Rechtsschutz kann dem Mitglied bei satzungsgemäßer Beitragsleistung gewährt werden bei ...

Mitgliederbereich auf igmetall.de
In unserem Online-Mitgliederbereich finden Mitglieder viele nützliche Tipps rund um die Arbeit. Zur Anmeldung werden nur die E-Mail-Adresse sowie die Mitgliedsnummer benötigt. Dann kann es auch schon losgehen!


Das Bundesarbeitsgericht (BAG)
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet, wenn die Streitigkeit unter einen der im Arbeitsgerichtsgesetz aufgelisteten Gegenstände fällt. Die Arbeitsgerichte sind damit ausschließlich zuständig.

Beratung und Service für IG Metall-Mitglieder

Arbeits- und Sozialrechtsschutz


  Melden Sie Ihre Ansprüche an!
Bescheide, Abmahnungen, Kündigungen, Entgeltabrechnungen, Eingruppierungen, Zeugnisse, Arbeitsangebote - Ihre IG Metall berät und unterstützt.

Unterstützung, persönliche Beratung, Antworten auf Ihre Fragen.

Nutzen Sie Ihren persönlichen Service und die Beratungsangebote Ihrer IG Metall.

Für IG Metall Mitglieder
Mitglieder der IG Metall haben Rechtsschutz bei allen arbeits- und sozialrechtlichen Belangen. Hierzu gehören auch Klärungen im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens.

Dazu gehören auch Klärungen und Vorbereitungen im Vorfeld eines Konfliktes. (z. B. Gegendarstellungen zu Abmahnungen, schriftliche Geltendmachung von Forderungen, Widerspruchsverfahren im Sozialrecht)

Der Rechtsschutz für IG Metall Mitglieder umfasst eine Kostenübernahme sowohl für die anwaltliche Unterstützung über die Büros des DGB Rechtsschutzes, wie aber auch die gerichtlichen Verfahrenskosten. Die Rechtsschutzgewährung erfasst auch die Zwangsvollstreckung von Urteilen.

Bei Bedarf Rechtsschutz bitte vorher bei der zuständigen Verwaltungsstelle beantragen

Deshalb immer Rücksprache wegen Terminabsprachen mit dem Büro der Verwaltungsstelle halten.

Bei Klagen vor den Arbeits- oder Sozialgerichten beauftragt die IG Metall Verwaltungsstelle das zuständige Büro der DGB Rechtsschutz GmbH mit der Wahrnehmung der Rechtsvertretung.

2009 haben die Juristinnen und Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH bundesweit 147 082 Verfahren aufgenommen und insgesamt 331 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder erstritten.

Rechtsschutz ist nicht nur Prozessvertretung, sondern auch Beratung.

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gilt:

Die erste Anlaufstelle ist der Betriebsrat oder die IG Metall vor Ort. Sie vermittelt dann zum DGB-Rechtsschutz.


In diesen Fällen können Rechtsberatung und Rechtsschutz genutzt werden:

Arbeitsverhältnis

Arbeitsentgelt / Kündigung / Urlaub und Urlaubsgeld / Eingruppierung / Entgeltfortzahlung / Mutterschutz / Abmahnung / Arbeitszeugnis / Teilzeitanspruch

Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis

z. B. Aufenthaltsberechtigung

Betriebliche Altersversorgung

Betriebsrenten gegenüber Arbeitgebern, nicht gegen Lebensversicherungen o. ä. / im Insolvenzfall (gegenüber dem Pensionssicherungsverein PSV)

Betriebsverfassung

u. a. betriebsverfassungsrechtliche Unterlassungsklagen

Berufsbezogene Prüfungsentscheidungen

wegen Bestehens oder Nichtbestehens der Prüfung

Kündigung von schwerbehinderten/ gleichgestellten Menschen

Verfahren beim Integrationsamt

■ Antrag auf Insolvenzeröffnung

Maßregelung wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit

Steuerrecht (wenn der Streit mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat.)

z. B. steuermindernde Anerkennung der Berufskleidung oder der Fahrten zum Arbeitsplatz

Sozialversicherung

z. B. Rentenversicherung / Arbeitslosenversicherung / Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) / gesetzliche Unfallversicherung / gesetzliche Krankenversicherung / Pflegezeitgesetz / Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung / Feststellung der Schwerbehinderung / Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Straf- und Bußgeldverfahren

gegen Mitglieder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, Sozialleistungen oder gewerkschaftlicher Betätigung.

Tarifauslegungsfragen

Verbesserungsvorschläge, Arbeitnehmer-erfindungen (Rechtsschutz allerdings nur in eingeschränktem Umfang)

Keinen Rechtsschutz gibt es für Strafanzeigen eines Mitglieds gegen andere Personen oder Arbeitgeber. Hierfür reicht eine mündliche oder schriftliche Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Der Rechtsschutz soll das Mitglied schützen und dient nicht dem „Angriff“.

Rechtsschutz: Satzungsleistung für Mitglieder
Die IG Metall berät mit der ersten Beitragszahlung.

• Nach 3-monatiger Mitgliedschaft greift der Rechtsschutz

• ganz gleich, wie oft man ihn benötigt und

• in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts!

Letzte Änderung am 13. 09. 2011 15:08