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IG Metall Mönchengladbach - Menschen mit Behinderung

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Antrag / Änderungsantrag auf Feststellung eines (höheren) Grades der Behinderung, Feststellung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.

In Nordrhein-Westfalen können Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht auch online gestellt werden.

ELSA -Elektronischer Schwerbehindertenantrag

Erst- oder Änderungsantrag zum Herunterladen: Antrag-SchwebG.pdf


Leistungen der IGM: Rechtsschutz
Der Rechtsschutz der IG Metall bietet ihren Mitgliedern sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung. So auch, wenn die Versorgungsämter einen Schwerbehindertenantrag abgelehnt haben oder bei anderen Entscheidungen. Und dies bereits mit dem Widerspruch gegen Entscheidungen der Behörden.

Arbeitskreis Schwerbehinderte
Zu den Aktivitäten des Arbeitskreises in Mönchengladbach sowie zu einem Überblick über bestehende Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben im Zuständigkeitsbereich der IG Metall Mönchengladbach.


Menschen mit Behinderung
Menschen sind schwerbehindert im Sinne des SGB IX, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt.

Die Feststellung des Behinderungsgrades erfolgt durch das Versorgungsamt der zuständigen Stadt oder des Kreises.

Der Schutz des Schwerbehindertenrechts tritt bei Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft »automatisch« ein. Der Nachweis kann geführt werden durch einen entsprechenden Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes.

Dieser Bescheid und der Schwerbehindertenausweis werden auf Antrag des Betroffenen erteilt, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft bestätigt ist. Wird dem Antrag stattgegeben, tritt der Schutz des Schwerbehindertenrechts (z. B. der besondere Kündigungsschutz) mit dem Tag des Eingangs des Antrages, also rückwirkend ein.

Weitere Informationen und nützliche Tipps und Links

Ratgeber Schwerbehinderung - Antrag auf Anerkennung (IGM Vorstand)

Zuständige Versorgungsämter in unserer Region

Stadt Mönchengladbach Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen
Straße / Nr.:Fliethstraße 86 – 88
PLZ / Ort: 41050 Mönchengladbach
Telefon:02161/25-0
Fax:
E-Mail:
Öffnungszeiten
Montag:
8.30 – 12.30 Uhr
Dienstag:
Mittwoch:
8.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag:
13.30 – 16.30 Uhr
Freitag:
8.30 – 12.30 Uhr

Kreis Neuss Rhein-Kreis Neuss
Straße / Nr.: Auf der Schanze 4
PLZ / Ort:41515 Grevenbroich
Telefon:02181/601-0
Fax:
E-Mail:schwerbehinderung@Rhein-Kreis-Neuss.de
Öffnungszeiten
Montag:
8.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag:
8.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch:
8.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag:
8.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:
8.30 - 12.00 Uhr

Kreis Heinsberg
Straße / Nr.:Valkenburger Straße 45
PLZ / Ort:52525 Heinsberg
Telefon:02452/13-0
Fax:02452/13-1100
E-Mail:info@kreis-heinsberg.de
Öffnungszeiten
Montag:
8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:
8.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch:
8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
8.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
8.30 - 12.00 Uhr
Letzte Änderung am 18. 08. 2011 13:34