Der Betriebsrat ist das
gesetzliche Vertretungsorgan
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
eines Betriebes.
Seine Organisation, seine Rechte
und Pflichten ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz.
Der Betriebsrat wird von allen Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen eines Betriebes für vier Jahre
gewählt.
Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss darin mindestens entsprechend seinem Anteil an den Beschäftigten vertreten sein.
Je nach Größe des Betriebsrats wird eine bestimmte Zahl von Betriebsratsmitgliedern von ihrer beruflichen Arbeit freigestellt.
Das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht dem Betriebsrat die Einwirkung auf Entscheidungen des Arbeitgebers.
Sie reicht vom Recht auf Information bis zur Mitbestimmung
Überblick über die Zusammensetzung der Betriebsräte in unserer Region.
Letzte Änderung am 27. 12. 2011 19:10