Rechtsschutz
Für unsere Mitglieder: Rechtsschutz zum Thema Betriebliche Altersversorgung.
Gesetz
Gesetzliche Grundlage: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)
Überprüfung: Berechnungsgrundlage
Verbraucherpreisindex für Deutschland: Zu entnehmen der Tabelle des
Statistischen Bundesamtes
AKTIV vor Ort
Aktivitäten der Verwaltungsstelle MG: Die Seniorenarbeit....
Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2011
Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) sieht keine automatische Anpassung der laufenden Leistungen (Betriebsrente) vor.
Die durch die Inflation bedingte Wertverringerung (Kaufkraftverlust) der Betriebsrente soll durch eine Anpassungsprüfungspflicht, welche in § 16 BetrAVG manifestiert ist, Rechnung getragen werden.
Anpassungsverpflichtung:
Der Arbeitgeber hat gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen (Betriebsrenten bzw. Hinterbliebenenrenten) der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen, hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden und gegebenfalls die Rente entsprechend zu erhöhen. .
Hierbei sind die nachbenannten Prüfkriterien zu beachten
Der bei den Rentnern entstehende Anpassungsbedarf.
Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Anpassungsleistungen für den Arbeitgeber.
Beratung und Hilfestellung erhalten IG Metall Mitglieder nach Rücksprache mit der Verwaltungsstelle. Kontakt
Letzte Änderung am 10. 01. 2012 14:59