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ERA Informationen zu ERA von A bis ZNiveaubeispieleGlossar

Entgeltregelungen für die Beschäftigten der M&E Industrie NRW

Im ERA (Entgeltrahmenabkommen)   sind die Regelungen zur Eingruppierung und zum Leistungs- und Zeitentgelt der Beschäftigten der Metallindustrie NRW verbindlich vereinbart.

Seit dem 1. März 2004 ist ERA in Kraft getreten und Heute gilt es verbindlich für alle Betriebe die sich in der Tarifbindung der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein- Westfalen befinden (Stichtag 01.03.2004).

Die wichtigsten Neuregelungen sind ...

  • Gemeinsamer Tarifvertrag mit gleichen Bedingungen für Arbeiter und Angestellte
  • Gemeinsame Eingruppierungsbestimmungen
  • Gemeinsame Entgeltgruppen
  • Gemeinsame Entgeltmethoden
  • Gleiche leistungsbezogene Entgeltanteile

Das ERA ersetzte die aus den 70er Jahren stammenden Lohn- und Gehaltsregelungen.


Zentrales ERA Thema: Die Eingruppierung

Grundlage für die Eingruppierung (Tarifliches Grundentgelt: Lohn- und Gehaltsgruppe) eines Beschäftigten ist immer die Anforderung, die der Arbeitsplatz/ Aufgabenbereich an den Beschäftigten stellt.

Dieses Prinzip hat sich durch das neue Entgeltrahmenabkommen (ERA) nicht verändert. Insoweit ist auch era. im Grundsatz aufgestellt, wie die  über 30 Jahre gültigen Eingruppierungsregelungen nach dem Tarifvertrag (Lohn- und Gehaltsabkommen).

Mit dem Entgeltrahmenabkommen haben die Tarifvertragsparteien den Tarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie modernisiert und den veränderten betrieblichen Anforderungen Rechnung getragen.

Zur Zukunftssicherung der Tarifverträge war dieser Schritt unumgänglich.


 

Hinweise zur Eingruppierung nach ERA:KLARTEXT...


Neue tarifliche Regelungen wie ERA bergen natürlich Chancen wie auch Risiken.

Tarifverträge sind immer Kompromisse und stellen Mindestbedingungen für die Beschäftigungsverhältnisse der IG Metall-Mitgliederdar.

Dies gilt gleichmaßen auch für das Entgeltrahmenabkommen.

Im Übrigen das Entgeltrahmenabkommen ist nur ein Teil des Tarifvertrages der nordrhein-westfälische Metallindustrie.

 Überblick über die Tarifverträge der Metallindustrie NRW...


Wichtiger Hinweis: Besitzstandwahrung

Einer der wichtigsten Bausteine des Tarifvertrages ist die Besitzstandwahrung (Absicherung) der Beschäftigen bei der ERA.-Einführung.

Nach der era Einführung werden ein Teil der Beschäftigten mehr Geld bekommen - aber kein Beschäftigter verliert Geld bei der Umstellung auf ERA.

Zugegeben, bei zukünftigen Tariferhöhungen werden Teile dieser Tarifsteigerung auf die Absicherungsbeträge angerechnet - dies führt allenfalls zu geringen Steigerungen des persönlichen Einkommens - aber nicht zu Reallohnverlusten.

Diese Absicherung ist zeitlich nicht befristet.


Hinweis in eigener Sache:

Die vorliegenden Materialien zum Thema ERA sind Unterlagen aus der Bildungsarbeit der IG Metall Mönchengladbach.

Eine Zusammenstellung der vielfältigen Schulungsmaterialen befindet sich auf der CD: „era. Werkzeugkasten“ Auflage 2008 wie auch im era Arbeitsbuch des IG Metall Bezirk NRW.

Letzte Änderung am 03. 08. 2015 16:31