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bei der IG Metall Tauberbischofsheim

Kundgebung: Die IG Metall rief in Tauberbischofsheim zum Protest gegen das Sparpaket der Bundesregierung auf

"Wir müssen im Herbst auf die Straße gehen!"

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Neuwahl des Zweiten Bevollmächtigten

Gerd Koch, Erster Bevollmächtigter und Jupp Bechtel von der Bezirksleitung Stuttgart beglückwünschten den neu gewählten Zweiten ehrenamtlichen Bevollmächtigten, Lothar Harlacher. Mit dieser Wahl ist die Führungsspitze der Verwaltungsstelle Tauberbischofsheim wieder komplett.

Lothar Harlacher wurde mit hoher Mehrheit (über 90 %) gewählt. Er nimmt dieses verantwortungsvolle Amt ehrenamtlich neben seiner Tätigkeit als freigestellter Betriebsratsvorsitzender der Firma Getrag in Rosenberg, wahr.


Azubi-Cup mit 24 Teams

Azubi-Mannschaft der Firma VS, Tauberbischofsheim gewinnt Fußballturnier

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Mit 24 Mannschaften eine gute Beteiligung: Beim 26. Azubi-Cup der IG-Metall-Verwaltungsstelle Tauberbischofsheim auf dem Sportplatz in Werbach setzte sich der Nachwuchs des Unternehmens VS aus Tauberbischofsheim (rechts im Bild) vor den jugendlichen Akteuren der Neckarsulmer Firma Audi durch; hier nach der Siegerehrung die Erst-, Zweit- und Drittplatzierten mit den Jugendsekretärinnen Tanja Silvana Grzesch und Susanne Müller.


Landesweiter Aktionstag in Stuttgart

Azubis der Region kämpfen für ihre Perspektiven

Auszubildende von Weinig, Bartec, Ersa, Braun, Getrag, Eirich und Lauda setzen sich aktiv für mehr Ausbildungsplätze und die Übernahme nach der Ausbildung ein.
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Gerd Koch neuer Erster Bevollmächtigter

In der ersten Delegiertenversammlung am 23. März 2010 wurde Gerd Koch mit überwältigender Mehrheit (98,2 %) zum neuen Ersten Bevollmächtigten gewählt.

Erste Gratulanten: Wolfgang Breuer und Bezirkssekretär Jupp Bechtel

In der Krise stark gewachsen

Rückblick der IG Metall Verwaltungsstelle:

Mit 7150 Mitgliedern bisher höchsten Stand erreicht

Bezirksleiter Jörg Hofmann bescheinigt hervorragende Arbeit

von links Wolfgang Breuer, Jörg Hofmann, Bezirksleiter und Gerd Koch

Die Verwaltungsstelle der IG Metall in Tauberbischofsheim ist gut aufgestellt. Mit exakt 7150 Mitgliedern hat die Ortsverwaltung ihren bisher höchsten Stand erreicht. "Wir sind in der Krise gewachsen", bestätigte auch im Rahmen eines Besuches des IG Metall Bezirksleiters Jörg Hofmann der scheidende Erste Bevollmächtige Wolfgang Breuer in Beckstein. Am Abend wurde dann Gerd Koch, bisher zweiter Mann hinter Breuer, von der Delegiertenversammlung mit großer Mehrheit zum neuen "Chef" der Verwaltungsstelle Tauberbischofsheim gewählt. Wolfgang Breuer geht Ende April in den Ruhestand.
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Arbeitsplätze und Unternehmen erhalten

Positive Bilanz im Rahmen der Jahrespresse-
konferenz gezogen

Gerd Koch designierter Nachfolger von Wolfgang Breuer

Auf ein sehr turbulentes Jahr, aber aus Sicht der IG Metall auch mit einer positiven Arbeitsbilanz blickten die Vertreter der Verwaltungsstelle im Rahmen ihre Jahrespressekonferenz zurück. In diesem Jahr steht zudem ein Wechsel an der Spitze an: Als Nachfolger für den 1. Bevollmächtigten Wolfgang Breuer, der sich nach 29 Jahren Tätigkeit in der Region in den Ruhestand verabschiedet, stellt sich der bisherigen 2. Bevollmächtigte Gerd Koch bei der Delegiertenkonferenz am 23. März zur Wahl.
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Kurzarbeit in 2009 und 2010
- eine akzeptable Lösung

Die Finanz- und Wirtschaftskrise belastet weiterhin den Arbeitsmarkt. In vielen Betrieben ist die Produktion deutlich eingebrochen auch in unserer Region. In dieser schwierigen Zeit auf Kurzarbeit und Qualifizierung zu setzen, ist deswegen im Interesse der Beschäftigten, aber auch im Interesse der Arbeitgeber.

Vorteile für die Beschäftigten
  • Kurzarbeit ist die bessere Alternative als die Entlassung der Beschäftigten.
  • Den Beschäftigten bleibt der Arbeitsplatz erhalten und damit weniger Existenzängste.
  • Kurzarbeitergeld ersetzt den Beschäftigten einen Teil des durch den Arbeitsausfall bedingten Lohnausfalls.
  • Auch durch die Kurzarbeit entstehe für die Beschäftigten Rentenzuwächse. Die Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet der Arbeitgeber bis 6 Monate generell zur Hälfte. Eine komplette Übernahme durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt ab dem 7. Monat und ist möglich, wenn die Kurzarbeit zur Qualifizierung der Kurzarbeitenden genutzt wird.

Vorteile für die Unternehmen
  • Die eingearbeiteten Beschäftigten bleiben dem Unternehmen durch Einführung der Kurzarbeit erhalten und somit deren berufliche Kompetenzen und Erfahrungen.
  • Bei verbesserter Beschäftigungslage kann sofort zur Vollarbeit übergegangen werden. Eine zeit- und kostenintensive Neueinstellung mit Einarbeitungszeit bleibt dem Unternehmen erspart.
  • Die Kurzarbeit kann zur Qualifizierung und Weiterbildung der Betroffenen genutzt werden. Damit kann dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
  • Durch Einführung von Kurzarbeit werden arbeitsrechtliche Streitigkeiten und finanzielle Entlassungsentschädigungen vermieden.
  • Der Verzicht auf Kündigungen und die Nutzung der Kurzarbeit erhöht bei den Beschäftigten die Motivation und die Einsatzbereitschaft.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates

  1. Mit der Kurzarbeit werden die Hauptpflichten des Arbeitgebers (Arbeitszeit – Entgelt) aus dem Arbeitsvertrag geändert. Der Betriebsrat muss der Einführung der Kurzarbeit zustimmen – sie kann nicht einseitig vom Unternehmen angeordnet werden. Existiert kein Betriebsrat, ist Kurzarbeit nur auf Antrag des Unternehmens im Einvernehmen mit den Beschäftigten möglich. Im Klartext: Jeder einzelne Beschäftigte muss sich mit der Einführung der Kurzarbeit einverstanden erklären.
  2. Auch der Betriebsrat kann einen Antrag auf Kurarbeit bei der Agentur für Arbeit stellen.
  3. Bei Einführung der Kurzarbeit bestimmt der Betriebsrat mit bei der Frage, ob überhaupt, in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll und wie die Verteilung der geänderten Arbeitszeit auf die Wochentage sein soll.
  4. Sein Mitbestimmungsrecht übt der Betriebsrat durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung aus. Im Anhang ist hierzu eine Mustervereinbarung abgelegt.
  5. Kommt eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die Regelungen der Einführung von Kurzarbeit nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Sie ersetzt durch einen Spruch die Einigung zwischen den Betriebsparteien. Dieser Spruch kann von beiden Seiten innerhalb einer Frist von zwei Wochen arbeitsgerichtlich angefochten werden.

Das sollten die Betriebsräte und Beschäftigten wissen:

  • ! Die Entlassung von befristet Beschäftigten nach Auslaufen der Befristung ist nicht mehr Voraussetzung für Kurzarbeit. Die Befristung kann verlängert werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist, oder die befristet Beschäftigten können auch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Auch dieser Personenkreis kann an der Kurzarbeit beteiligt werden. Hierdurch kann die Übernahme erleichtert werden.
  • ! Die Agenturen haben die Möglichkeit Kurzarbeitende an arbeitsfreien Tagen in die Agenturen einzuladen. Wer dieser Einladung trotz Rechtsfolgenbelehrung ohne wichtigen Grund nicht folgt, wird sanktioniert (KUG ruht für eine Woche).
  • ! Für werdende Eltern kann sich bei Kurzarbeit der Anspruch auf Elterngeld verringern. Das Elterngeld beträgt 67 % des durchschnittlichen Nettolohnes der letzten 12 Monate. Arbeiten werdende Mütter oder Väter in dieser Zeit verkürzt, verringert sich somit ihr Anspruch auf Elterngeld.
    Werdende Eltern sollte deswegen nach Möglichkeit von Kurzarbeit ausgenommen werden.


Kurz und bündig

Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit 2010. . . weiterlesen