Delegiertenwahlen in Unna
Alle vier Jahre müssen wir nach unserer Satzung die Delegierten für unsere Delegierten-versammlung wählen. Die Delegierten der zukünftigen Delegiertenversammlung sind das Parlament der Geschäftsstelle. Sie entscheiden über alle örtlichen Gewerkschaftsange-legenheiten. Die Delegiertenversammlung nimmt die Geschäfts-und Kassenberichte und den Bericht der Revisoren/innen entgegen und fast Beschluss über die Entlastung des/r Geschäftsführers/in.
Aus diesem Anlass finden folgende Termine zur Urwahl für die einzelnen Wahlbezirke statt:
Wahlbezirk + Delegiertenanzahl | Datum | Uhrzeit | Ort |
Arbeitslose
8 Delegierte, davon 1 Frau
| Mittwoch,
17.02.2016
| 15:00 Uhr | Café Bistro im Park, Luisenstr. 22,
59425 Unna
|
Kleinbetriebe
13 Delegierte, davon 2 Frauen
| Mittwoch, 17.02.2016 | 17:30 Uhr | Café Bistro im Park, Luisenstr. 22, 59425 Unna |
Seniorinnen/Senioren
17 Delegierte, davon 3 Frauen
| Donnerstag,
18.02.2016
| 15:00 Uhr | Café Bistro im Park, Luisenstr. 22, 59425 Unna |
Wichtige Information
Zu Delegierten können nur Mitglieder mit zwölfmonatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit und satzungsgemäßer Beitragsleistung während dieser Zeit gewählt werden.
Wahlberechtigt sind nur Mitglieder mit mindestens dreimonatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit.
Die Amtsdauer der Delegierten endet vorzeitig, wenn der/die Delegierte während der Amtsdauer den Beruf oder die Tätigkeit wechselt und keine Beschäftigung in einem in § 3 Ziffer 1 der Satzung genannten Betrieb mehr ausübt, es sei denn, er bzw. sie wird Rentner bzw. Rentnerin oder vorübergehend arbeitslos.
In der Delegiertenversammlung müssen Frauen grundsätzlich mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft in der Verwaltungsstelle vertreten sein.