3. Betriebliche und persönliche Arbeitszeit
3.2 Überstunden

Überstunden am Wochenende?
Die Frage, für welche Zeitpunkte Überstunden angeordnet werden können, hängt davon ab, welche Arbeitzeiten überhaupt im konkreten Fall zulässig und möglich sind. Der mögliche Arbeitszeitrahmen wird durch den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bestimmt. In Betrieben mit Betriebsrat sind darüber hinaus die Regelungen in Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden mit dem Betriebsrat zu beachten. Nur im erlaubten Arbeitzeitrahmen sind auch Überstunden zulässig (siehe auch Frage 3.2.4).

So können beispielsweise Überstunden nicht am Wochenende angeordnet werden, wenn aufgrund des Arbeitsvertrages, des geltenden Tarifvertrages oder der Betriebsvereinbarung keine Wochenendarbeit zulässig ist. Umgekehrt können Überstunden stattfinden, wenn der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und die gesetzlichen Regelungen Arbeiten am Wochenende zulassen.