Mit Recht für Dich!
Sozialrechtsschutz der IG Metall
Wir bieten unseren Mitgliedern einen umfangreichen Rechtsschutz und dies nicht nur im Arbeitsrecht sondern auch im Sozialrecht.
Das Sozialrecht umfasst folgende Bereiche:
Erwerbslosigkeit
Bei Erwerbslosigkeit gibt es in der Regel zuerst Arbeitslosengeld I. Doch oftmals ist dieses falsch berechnet oder wegen einer Sperrzeit gekürzt worden. Auch kann es Streit um die Finanzierung einer Weiterbildung geben. Im Fall von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) rechnet das Jobcenter Vermögen und Einkommen an und übernimmt nicht immer die vollständigen Kosten für zum Beispiel Wohnung und Heizung.
Berufskrankheit oder Arbeitsunfall
Berufstätigkeit kann dauerhaft die Gesundheit schädigen, beispielsweise beim Einsatz chemischer Stoffe, bei viel Lärm in der Produktion oder bei einem Unfall am Arbeitsplatz. Nicht selten werden jedoch Leistungen wie zum Beispiel das Verletztengeld oder eine Verletztenrente abgelehnt oder zu niedrig bemessen.
Krankheit, Rehe, Hilfsmittel
Bei Kranheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen werden Krankenbehandlungen, Reha-Maßnahmen oder Hilfsmittel benötigt. doch oftmals lehnen die Kassen kostspielige Leistungen ab - zum Beispiel, wenn es um die Anschaffung eines guten Hörgerätes geht.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte sind nicht nur bei Kündigungen stärker geschützt und haben ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben, sonder erhalten - je nach Beeinträchtigung - auch finanzielle Vorteile, zum Beispiel im Steuerrecht und bei der Mobilität. Für die Anerkennung des richtigen Grads der Behinderung muss jedoch häufig gestritten werden.
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftige erhalten Leistungen der Pflegeversicherung abhängig vom festgestellten Pflegegrad. Es kann jedoch vorkommen, dass der Pflegegrad unzutreffend ermittelt wurde oder sich die Pflegebedürftigkeit verschlimmert hat. Dann muss der festgestellte Pflegegrad erneut überprüft werden.
Erwerbsminderung
Eine Erkrankung oder ein Unfall können dazu führen, dass eine Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise nicht mehr ausgeübt werden kann. der Körper oder die Psyche sind einfach nicht mehr belastbar. Dann kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. In vielen Fällen wird diese zunächst abgelehnt und muss eingeklagt werden.
Leistungen der Rentenversicherung
Auch weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie zum Beispiel Reha-Leistungen oder die Leistungen vorgezogener Altersrenten können in Streit stehen.