Antworten zu allgemeinen Tariffragen
Wer ist tarifgebunden?
Nur Mitglieder der IG Metall haben einen Rechtsanspruch auf die von der IG Metall ausgehandelten Tarifverträge. Sie können ihre Ansprüche notfalls einklagen.
Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für Arbeitgeber, die in einem Arbeitgeberverband sind, und Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören.
Wenn ein Unternehmen auch denjenigen Beschäftigten, die keiner Gewerkschaft angehören, die tariflichen Leistungen gewährt, geschieht das freiwillig. Die Unternehmen vermeiden damit, dass Gewerkschaftsmitglieder besser gestellt werden. Wenn das Unternehmen jedoch bisher gewährte Leistungen widerruft, können Gewerkschaftsmitglieder auf den Tarifvertrag pochen und gegebenenfalls klagen; Nicht-Mitglieder haben diese Möglichkeit nicht.
Was ist ein Haustarifvertrag?
In Betrieben, die nicht in einem tariffähigen Arbeitgeberverband organisiert sind, können sogenannte Haustarifverträge zwischen der IG Metall und dem einzelnen Betrieb bzw. Unternehmen abgeschlossen werden.
Wichtig ist, dass auf der Arbeitnehmerseite nur eine Gewerkschaft und nicht etwa der Betriebsrat den Haustarifvertrag abschliessen kann.
Was bedeutet Allgemeinverbindlichkeit?
Tarifverträge können vom Bundesarbeitsminister im Einvernehmen mit dem paritätisch besetzten Tarifausschuß auf Antrag einer Tarifpartei für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Sie erlangen dadurch Gültigkeit auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten des tariflichen Geltungsbereichs.
Voraussetzung ist, daß die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50 % der unter den Geltungsbereich fallenden ArbeitnehmerInnen beschäftigen und ein öffentliches Interesse an der AVE besteht.
Die Allgemeinverbindlichkeit endet mit dem Ablauf des Tarifvertrages.
Fragen zu Tarifverträgen ?
Wenn es konkrete Fragen zum Tarifvertrag gibt - z.B. Arbeitszeiten, Eingruppierung, Urlaubsanspruch, Entgeltforderungen, etc., stehen wir gerne zur Verfügung.