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IG Metall Magdeburg-Schönebeck - Kurzarbeit

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Zur Berechnung des individuellen Einkommens bei Kurzarbeit in drei Schichten steht euch der Kurzarbeiter-Rechner zur Verfügung.

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Kurzarbeit


Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit

Dein Betrieb geht in Kurzarbeit und Du bist krank oder wirst krank? Diese Fragen möchten wir in diesem Beitrag aufgreifen und beantworten. Hilfreich sind hierfür auch die 3 Grafiken, welche die verschiedenen Situationen anschaulich erläutern.

Was passiert mit deiner Entgeltfortzahlung, wenn dein Betrieb in Kurzarbeit geht. Während Du krank bist? Wirst Du krank vor Beginn der Kurzarbeit, bekommst du ab Beginn der Kurzarbeit in deinem Betrieb dein um den Arbeitsausfall vermindertes Entgelt und ein Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes. Ab der 7. Woche bekommst du das reguläre Krankengeld von deiner Krankenkasse. Kurzarbeit mindert dieses in der Höhe nicht. Wenn Du bei Beginn der Kurzarbeit bereits im Krankengeldbezug bist, ändert sich für Dich nichts.





Ohne Kurzarbeit gilt: wenn Du arbeitsunfähig wirst, hast Du in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Dein reguläres Entgelt, das der Arbeitgeber Dir zahlt. Solltest Du länger als sechs Wochen krank sein, erhältst Du danach Krankengeld von Deiner Krankenkasse. Was passiert, wenn Du während der Kurzarbeit krank wirst? In diesem Fall bekommst Du für die ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlung Deines Arbeitgebers für die nicht ausgefallene Arbeitszeit und ein Kranken-Kurzarbeitergeld, das in der Höhe dem Kurzarbeitergeld entspricht. Ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit bekommst Du das Krankengeld von Deiner Krankenkasse. Die Kurzarbeit mindert dieses nicht.

> Was ArbeitnehmerInnen und Betriebsräte zu Kurzarbeit wissen müssen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind die Regeln über eine Krankschreibung weiter gelockert worden. Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können sich nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt/ ihrer Ärztin ab dem 24. März 2020 bis zu 14 Tage krankschreiben lassen. Bisher war das nur für sieben Tage möglich, informiert der DGB-Rechtsschutz .

Links:
> IG Metall Ratgeber für Beschäftigte „So funktioniert Kurzarbeit“