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IG Metall Magdeburg-Schönebeck - Mindestlohn

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Mindestlohn 2022: Was ändert sich?

AKTUELLER GESETZLICHER MINDESTLOHN
Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn beträgt 9,82 Euro. Ab dem 1. Juli 2022 steigt er auf 10,45 Euro. Der DGB fordert weiterhin einen Mindestlohn von 12 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2022 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 steigt er planmäßig auf 10,45 Euro. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll der Mindestlohn 2022 noch auf 12 Euro steigen. Der DGB beantwortet die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmer zum gesetzlichen Mindestlohn. Wie hoch ist der Mindestlohn im Jahr 2022? Wann wird er erhöht? Und welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn in 2022?

Wie wurde der gesetzliche Mindestlohn für 2021 und 2022 festgelegt?
Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 abgegeben. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt. Im Jahr 2021 gab es demnach zwei Steigerungen: Zum 1. Juni 2021 und zum 31. Dezmeber 2021. In 2022 steigt der Mindetlohn nochmals in zwei Stufen.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn aktuell?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt zur Zeit: 9,82 Euro Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2022? Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 9,82 Euro Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 10,45 Euro Wann wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht? Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Wie hoch war der gesetzliche Mindestlohn 2021?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2021 auf 9,50 erhöht und zum 1. Juli 2021 nochmals auf 9,60 Euro.

Wie hat sich der gesetzliche Mindestlohn entwickelt?
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland hat sich seit seiner Einführung in Deutschland am 1. Januar 2015 wie folgt entwickelt: Mit der aktuellen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 steigt der Mindestlohn von Ende 2020 bis zum 2. Halbjahr 2022 um 11,8 Prozent. Im Vergleich zur Einführung im Jahr 2015 (8,50 Euro) wird der gesetzliche Mindestlohn bis zum 2. Halbjahr 2022 um 22,9 Prozent gestiegen sein.