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IG Metall Magdeburg-Schönebeck - Nachweisgesetz

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Änderungen im Nachweisgesetz zum 1. August 2022

Die Verletzung der Pflicht zur Aushändigung des Dokuments, in der der Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niedergelegt und unterzeichnet hat, stellt zukünftig eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2000 Euro geahndet werden kann.
Namen und Anschrift der Vertragsparteien, die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts, deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung, die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie ggf. das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen muss der Arbeitgeber zukünftig spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung nachweisen. Für andere wesentliche Arbeitsbedingungen gelten zwei zeitliche Staffeln, wonach einige Vertragsbedingungen spätestens am siebten Tag und andere spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden müssen.

Arbeitgeber müssen zukünftig auch folgende Vertragsbedingungen schriftlich nachweisen, zu denen bislang ein Nachweis nicht erbracht werden musste:

  • Sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit
  • Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
  • ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen
  • Unter Umständen den Namen und die Anschrift des Versorgungsträgers, über den der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung zusagt.
  • Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Einhaltung der Kündigungsschutzklage

Bei Arbeit auf Abruf hat der Arbeitgeber zukünftig nähere Angaben zur Festlegung der Arbeitszeit zu machen. Ferner sind weitere Nachweispflichten geschaffen worden für den Fall von Auslandseinsätzen des Arbeitnehmers. Gestrichen ist in der Neufassung des Nachweisgesetzes die Ausnahme für vorübergehende Aushilfe von höchstem einem Monat. Auch diese haben als zukünftig Anspruch auf entsprechende Nachweise der wesentlichen Vertragsbedingungen.

Müssen jetzt alle Arbeitsverträge geändert werden?
Nein! Der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags ist durch die Änderungen des Nachweisgesetzes nicht erforderlich. Wer von seinem Arbeitgeber zur Unterschrift unter einen neuen Arbeitsvertrag aufgefordert wird, der sollte sich nie leichtfertig darauf einlassen, da die Gefahr besteht, dass der neue Arbeitsvertrag die Rechtslage zum Nachteil des Beschäftigten verändert. Das gilt auch aktuell. Wenn der Arbeitgeber behaupten sollte, der neue Arbeitsvertrag müsse zur Einhaltung der neuen Rechtslage abgeschlossen werden, sollte das misstrauisch machen. Die Neuregelungen im Nachweisgesetz betreffen in erster Linie ohnehin Arbeitnehmer, die nach dem 31. Juli 2022 neu eingestellt werden.

Welche Bedeutung haben die Änderungen im Nachweisgesetz denn für Bestandsbeschäftigte?
In der Neufassung des Paragraf 5 Nachweisgesetz ist ausdrücklich geregelt, dass Beschäftigte, die bereits vor dem 1. August 2022 in einem Arbeitsverhältnis zum betreffenden Arbeitgeber gestanden haben, von ihrem Arbeitgeber verlangen können, dass er auch ihnen gegenüber die Vertragsinhalte aushändigen muss, die nun neu in die Nachweispflicht aufgenommen worden sind.
Das Angebot des Arbeitgebers, den bestehenden Vertrag neu abzuschließen, birgt hingegen die Gefahr, das inhaltlich zu verändern, was zwischen den Vertragsparteien zuvor vereinbart worden war. Auf eine solche Vertragsänderung hat der Arbeitgeber keinen Anspruch. Bitte keinen neuen Arbeitsvertrag ungeprüft unterschreiben

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