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IG Metall Region Hamburg - Elektro-Handwerk

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    Mindestlohn im Elektrohandwerk bis 2015

    Seit dem 1. Januar 2014 gelten im gesamten deutschen Elektrohandwerk neue Mindestentgelte. Darauf hatten sich IG Metall und Zentralverband Elektrotechnische Handwerke (ZVEH) geeinigt. Ende 2013 hat das Bundeskabinett die Mindestentgelte für allgemeinverbindlich erklärt und zugestimmt, dass diese bis Ende 2015 gelten.