Warnstreiks und Streiks
Eure Rechte als LeiharbeitnehmerInnen
Was tun Leiharbeiter, wenn es im Einsatzbetrieb einen (Warn-)Streik gibt?
Dürfen Leiharbeiter streiken: JEIN
EINDEUTIG JA wenn der Verleihbetrieb selbst bestreikt wird oder wenn zu einem sog. Solidaritätsstreik aufgerufen wird.
EIGENTLICH NICHT wenn der Entleihbetrieb bestreikt wird.
ABER:
In einem bestreikten (Entleih-)Betrieb müssen Leiharbeiter trotzdem nicht arbeiten!
Zeitarbeit: Einstieg - Abstieg - Sackgasse!
"Zeitarbeit: Einstieg - Aufstieg - Wachstum." Für viele Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit ist dieser Satz der blanke Hohn. Sie kennen die massiven Ungerechtigkeiten in der Leiharbeitsbranche. Doch davon lässt sich der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) allem Anschein nach nicht irritieren.
Mit einer Imagekampagne wollen sie der Öffentlichkeit vorgaukeln, es gäbe viele gute Gründe für Leiharbeit. Wir sagen: Nicht mit uns!
Wir wollen dieses billige Marketinginstrument mit der Wahrheit "fluten"!
Leiharbeit sei für viele ein "großartiges Karrieresprungbrett" meint der BAP. Im Rahmen der Kampagne "Zeitarbeit. Einstieg-Aufstieg-Wachstum." fordert der Verband Leiharbeitskräfte auf, im Internet zu sagen, warum Leiharbeit gut und richtig sei.
Dabei verdienen Leiharbeitskräfte bei gleicher Arbeit häufig mehr als die Hälfte weniger als festangestellte Kollegen, warten oft jahrelang vergebens auf eine Festanstellung und werden häufig wie eine flexible Masse hier und da verliehen.
- Werkverträge
- Feste Beschäftigte, keine ungesicherten Randbelegschaften
IG Metall, Dezember 2011
Die IG Metall bietet ihren Mitgliedern, die in Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind, einen besonderen Service.
Speziell zu Problemen im Bereich der Leiharbeit wurde eine bundesweite Hotline geschaltet.
Die telefonische Beratung erfolgt zu nachfolgenden Zeiten:
Mo. und Di. 10.00 - 16.00 Uhr
Mi. 10.00 - 18.00 Uhr
Do. 10.00 - 16.00 Uhr
Fr. 09.00 - 12.00 Uhr