Seite druckenFenster schließen

IG Metall Aachen - Mehr Geld für Arbeitslose

StartInhaltKontaktBeitreten

Mehr Geld für Arbeitslose

Umgehend bei der zuständigen Arbeitagentur melden

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) Ende Februar winkt Tausenden von arbeitslos gewordenen Leiharbeitern mehr Arbeitslosengeld.

Darauf hat am Freitag die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg hingewiesen. Mit einer Nachzahlung könnten Jobsucher rechnen, die nach dem Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften (CGZP) bezahlt worden seien. Auch müsse der frühere Arbeitgeber die ausstehenden Arbeitslosenbeiträge nachbezahlt haben, betonte die Bundesagentur.

Sollten Sie bei einer Leiharbeitsfirma nach diesem Tarifvertrag bezahlt worden sein, müssten Sie die Überprüfung des Arbeitslosengeldes bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur beantragen.

Ein entsprechender Antrag ist schriftlich, mündlich oder per Telefonanruf, per Fax oder Mail möglich.

Das Bundesarbeitsgericht hatte Ende Februar die von der Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) abgeschlossenen Tarifverträge für unwirksam erklärt. Die CGZP sei wegen ihrer zu geringen Mitgliederzahl nicht tariffähig. Als Konsequenz aus diesem Urteil müssen alle unter den ungültigen CGZP - Vertrag fallenden Beschäftigten rückwirkend wie die Stammbelegschaft bezahlt werden. Dadurch steigen auch die Beiträge zu den Sozialkassen entsprechend, wodurch die Versicherten auch höhere Leistungen gelten machen können.