Ein Arbeitgeber muss öffentliche Kritik vom Betriebsrat schlucken
Trotz scharfer öffentlicher Kritik darf ein Arbeitgeber seinem Betriebsrat nicht einfach fristlos kündigen.
Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil. Eine fristlose Kündigung sei nicht gerechtfertigt, wenn die Kritik auf wahren Tatsachen beruhe. Dann müsse der Arbeitgeber die Aussagen zu seiner Betriebsführung hinnehmen, erklärte das Gericht in seiner Entscheidung.