Leiharbeit - Höhere Rentenpunkte
01.02.2012 Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) wirkt sich auf Renten und Arbeitslosengeld aus.
Auf Grund der vom Bundesarbeitsgericht festgestellten Tarifunfähigkeit der CGZP sind auch die in der Vergangenheit von ihr abgeschlossenen Tarifverträge der Leiharbeit nichtig. Deshalb haben die betroffenen Leiharbeitnehmer einen Anspruch darauf, mit vergleichbaren Stammbeschäftigten gleichbehandelt zu werden. Sie können für die Vergangenheit die Lohndifferenz verlangen (Equal pay-Grundsatz).
Die Verleiher sind deshalb auch verpflichtet, die sich daraus ergebenden höheren Beiträge zur Sozialversicherung an die Sozialversicherungsträger nachträglich zu entrichten. Dadurch erhalten alle betroffenen Leiharbeitnehmer, die lediglich nach CGZP-Tarifverträgen bezahlt wurden, höhere Rentenpunkte. Höheres Arbeitslosengeld kann auf der Basis von Equal pay auch geltend gemacht werden. Die Überprüfung bereits erteilter Bescheide kann beantragt werden.
Politisch versuchen die Verleiher diese finanzielle Belastung abzuwenden. Sie haben tatsächlich erreicht, dass sowohl der Sachverständigenrat der Bundesregierung als auch die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich ihrem Anliegen annahmen. Inhaltlich geht es der Verleihbranche - grob skizziert - darum, gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, die den nachträglichen Beitrageinzug in solch einem Fall ausschließen. Dies ist bereits verfassungsrechtlich bedenklich. Es ist aber auch politisch abzulehnen, da den Leiharbeitnehmern diese Ansprüche zustehen und sie diese bei den niedrigen Löhnen besonders benötigen.
Die Lohndifferenz auf dem arbeitsrechtlichen Weg durchzusetzen, ist wegen der zahlreichen ungeklärten Rechtsfragen nicht einfach. Da sollte den Betroffenen nicht auch noch dieser Vorteil genommen werden. Die Sozialversicherungsträger sind deshalb darin zu unterstützten, die Nachentrichtungen einzufordern und die Verfahren "durchzuziehen". Entscheidungen, wie die des Sozialgericht Hamburg, die die Zahlung zunächst aufschieben, sind inhaltlich nicht haltbar und politisch nicht akzeptabel.
aus: Informationen zum Recht vom DGB Bundesvorstand - Abteilung Recht Januar 2012