Termine nur nach telefonischer Absprache:
Jürgen Lehmler
T. +49 5733 10348
M: +49 170 1922948
Ihre Helfer in der Nachbarschaft:
Vom höchsten Gremium der Versichertengemeinschaft, der Vertreterversammlung, gewählt, haben
sie insbesondere die Aufgabe, eine ortsnahe Verbindung der Deutschen Rentenversicherung mit ihren Kunden herzustellen. Sie sollen diese in allen Versicherungs- und Rentenfragen beraten, betreuen und Anträge aufnehmen.
Diese schwierige Aufgabe erfordert Einsatzfreude und Verantwortungsbereitschaft und setzt das
Vertrauen der Kunden voraus. Die Versichertenältesten leisten ihre Arbeit ehrenamtlich, üben die Auskunfts- und Beratungstätigkeit also neben ihrem Beruf aus und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ihre Tätigkeit ist für die Ratsuchenden unentgeltlich. Regelmäßige Seminare und eine ständige Verbindung zwischen der Deutschen Rentenversicherung und den Versichertenältesten garantieren den sachlichen und fachlichen Erfolg ihrer Arbeit
Ab 2024 bei uns!
Beratungsangebot zur Rentenversicherung
Versichertenälteste Westfalen
Die Versichertenältesten des DGB
- sind qualifizierte und im Rentenrecht erfahrene Kolleginnen und Kollegen,
- beraten und unterstützen die Versicherten kostenlos bei Rentenanträgen,
- geben Auskunft in Leistungsfragen und sonstigen versicherungstechnischen Fragen,
- nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr,
- unterliegen dem Sozialgeheimnis, der Schweigepflicht und dem Datenschutz,
- werden alle 6 Jahre nach den Sozialwahlen auf Vorschlag des DGB in ihr Amt gewählt,
- nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen der Rentenversicherungsträger teil,
- bieten ihre Unterstützung „versichertennah“ vor Ort an.
Termine nur nach telefonischer Absprache:
Jürgen Lehmler
Hessenland 30
32602 Vlotho
T. +49 5733 10348
M: +49 170 1922948
Hinweise:
Wie nehme ich Kontakt mit einem
Versichertenberater auf?
Am besten telefonisch.
Termin und Uhrzeit erfahren Sie unmittelbar
im Telefonat.
Wichtig:
Erkundigen Sie sich vor dem Termin genau,
welche Unterlagen benötigt werden und
bringen Sie diese zur Beratung mit!
Übernehmen die Versichertenberater auch die Vertretung vor dem Sozialgericht?
Nein, Mitglieder von DGB-Gewerkschaften können je-doch vor Sozialgerichten den DGB-Rechtsschutz in Anspruch nehmen!
Bitte bringen Sie zu Ihrem Beratungstermin unbedingt Ihre Rentenauskunft mit.
Nur mit einer vorliegenden Rentenauskunft ist die Beratung sinnvoll möglich.
Hier ein Musterbeispiel:
Checkliste für Rentenanträge