In Unternehmen mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen.
Der Betriebsrat
- sorgt für eine gerechte Eingruppierung
- bestimmt mit über Arbeitsbedingungen: Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit usw.
- ist vor jeder Kündigung anzuhören
- setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein
- achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten
- kümmert sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Die Aufgaben
Der Betriebsrat wacht darüber, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden
- Gesetze
- Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
- Tarifverträge und
- Betriebsvereinbarungen
vom Arbeitgeber eingehalten werden.