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IG Metall Münster - Aufgaben

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    Aufgaben des Betriebsrates

    Mehr Rechte für die Beschäftigten

    In Unternehmen mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen.

    Der Betriebsrat

    • sorgt für eine gerechte Eingruppierung
    • bestimmt mit über Arbeitsbedingungen: Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit usw.
    • ist vor jeder Kündigung anzuhören
    • setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein
    • achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten
    • kümmert sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz

    Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

    Die Aufgaben

    Der Betriebsrat wacht darüber, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden

    • Gesetze
    • Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
    • Tarifverträge und
    • Betriebsvereinbarungen

    vom Arbeitgeber eingehalten werden.

    Arbeitsfelder des Betriebsrats

    Soziale Angelegenheiten

    • Lage und Verteilung der Arbeitszeit
    • Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Schichtarbeit
    • betriebliche Lohngestaltung
    • Festsetzung von Prämien und leistungsbezogenen Entgelten

    Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung

    • Einstellungen, Versetzungen
    • Beurteilungen
    • Kündigungen
    • Personalplanung
    • Beschäftigungssicherung
    • Berufliche Weiterbildung

    Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung

    • Verhütung von Arbeitsunfälle Gesundheitsgefahren
    • Umwelt- und Arbeitsschutz
    • Humanisierung der Arbeit
    • Gestaltung der Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung

    Wirtschaftliche Angelegenheiten

    • Betriebsänderungen
    • Interessenausgleich
    • Sozialplan
    • Mitsprache im Wirtschaftsausschuss in Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten