Schwerbehindertenarbeit vor Ort
Die Arbeit mit den schwerbehinderten Menschen nahm erneut im Berichtszeitraum in unserer Verwaltungsstelle einen wichtigen Stellenwert ein. Die Unternehmen werden in Zukunft mit gealterten Belegschaften wirtschaften und arbeiten müssen. Bei gleichbleibenden oder gar steigenden Arbeitsbelastungen und damit verbundenen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie einem zukünftigen höheren Rentenzugangsalter kann dies in den kommenden Jahren nach Einschätzung der Schwerbehinder-tenvertreter/innen zu ernsthaften Problemen in den Firmen führen.
Derweil haben gerade psychische Belastungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Besonders auffällig in den betreuten Betrieben ist die Zunahme von Arbeitsdruck und -stress in Folge von Arbeits- und Leistungsverdichtung, Termin- und Zeitdruck.
In regelmäßigen Abständen tagte in der Verwaltungsstelle der Arbeitskreis Schwerbehinderte. In den Besprechungen stand die praktische Handhabe und Umsetzung des SGB IX (Schwerbehindertenrechts) und hierbei vor allem die innerbetriebliche Prävention im Mittelpunkt der Arbeit.
Das Gesetz sieht ein betriebliches Eingliederungsmanagement vor. Nicht allen Schwerbehindertenvertretungen ist es gemeinsam mit den Betriebsräten gelungen, ein solches mit den Arbeitgebern bisher abzuschließen.
Wesentliche Ziele und Inhalte einer praxisnahen Ausgestaltung eines Eingliederungsmanagement sind:
- die Überwindung von Arbeitsunfähigkeit sowie deren Vermeidung
- der Erhalt und die Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit
- die Vermeidung chronischer Erkrankungen und Behinderungen sowie
Es bleibt weiterhin Schwerpunktaufgabe der meisten Schwerbehinderten-vertretungen in nächster Zeit entsprechende betriebliche Eingliederungs-management zu schaffen, um Beschäftigungssicherung und -förderung zu gewährleisten.
Ganz allgemein haben die betrieblichen Interessenvertretungen darauf zu achten und darüber zu wachen, dass das betriebliche Präventionsverfahren im Rahmen eine Eingliederungsmanagements im Sinne des SGB IX und im Interesse des betroffenen Personenkreises umgesetzt wird. Geschieht dies nicht, können die Interessenvertretungen die Klärung (Initiativrecht) verlangen.
Im Jahr 2006 fanden die ordentlichen Wahlen zu den Schwerbehinderten-vertretungen statt. Es gab keine Komplikationen. In 22 Betrieben wurden Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Somit hatten wir im Vergleich zu den Wahlen 2002 insgesamt 5 Vertretungen mehr. Bis auf drei Schwerbehinder-tenvertrauensmänner sind alle weiteren Vertrauensmänner/frauen Mitglieder der IG Metall.
Von Seiten der Verwaltungsstelle gab es im Berichtszeitraum in 85 Fällen aktive Unterstützung für einzelne Schwerbehinderte bis hin zur rechtlichen Vertretung im Kündigungsschutzverfahren. Ingesamt begehrten 26 Schwer-
behinderte Rechtsschutz zur Abwehr von beabsichtigten Kündigungen. Bis auf 5 Fälle gelang es alle weiteren Kündigungsanträge abzuwehren.
Ein weiterer Schwerpunkt im Arbeitskreis Schwerbehinderte war die intensive Erörterung der aktuellen Rechtsprechung zum Schutz der Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten.