Was ändert sich 2008 beim ALG I
ALG I - Längere Bezugszeiten
Ältere Erwerbslose können künftig wieder länger ALG I (§ 127 SGB III) beziehen. Allerdings bleibt diese Verbesserung deutlich hinter den Bezugszeiten zurück, die vor den Hartz Gesetzen galten (z.B. 24 Monate bereits ab 52 Jahren).
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Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Tage Kinderpflege-Krankengeld
Alleinerziehende Elternteile eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben kalenderjährlich 20 (statt 10) Tage Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld, wenn sie mit dem erkrankten Kind ohne einen weiteren
zur Pflege des Kindes fähigen Erwachsenen in häuslicher Gemeinschaft leben, urteilte das Bundessozialgericht (BSG). Eine alleinerziehende Mutter hatte geklagt. Das BSG gab der Klägerin Recht: Sinn und Zweck der Norm des § 45 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V sei, im Interesse des Kinderwohls eine angemessene Betreuung im Krankheitsfall zu sichern.
Anspruch bestehe für alleinerziehende Versicherte, die mehrere Kinder allein erziehen, für maximal 50 Arbeitstage je Kalenderjahr (§ 45 Abs. 2
Satz 2 SGB V); BSG vom 26. Juni 2007, B 1 KR 33/06 R
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Teilzeit-Befristungsgesetz (TzBfG).
Nach dem Gesetz ist die höchstens 3-malige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren zulässig. Eine Verlängerung im Sinne § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Januar 2008 7 AZR 603/06 -.
Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalschicht ohne Zustimmung des Betriebsrates
Ordnet der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrates vorzeitig die Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit an, hat er die bei Wechselschicht fälligen Zeitzuschläge in der Regel wegen Annahmeverzugs fortzuzahlen.
BAG vom 18.09.2002 1 AZR 668/01.
Entscheidung Altersteilzeit
Einem Beschäftigten wurde der Wunsch nach Altersteilzeit aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt. Der Arbeitgeber verweigerte die Altersteilzeit mit dem Argument, dies würde zu unzumutbaren Rückstellungen des Unternehmen führen.
Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main gab dem Beschäftigten recht. Der Arbeitgeber wurde verpflichtet, mit dem Beschäftigten einen Altersteilzeit-Arbeitsvertrag abzuschließen. Der Anspruch auf Altersteilzeit durfte nicht mit dem Hinweis auf die Kosten blockiert werden.
Kostenbelastungen für die Unternehmen hätten Gesetzgeber und Tarifvertragsparteien bei der Schaffung des Altersteilzeitmodells eingeplant.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main vom 17.10.2005 - 1 Ca 518 7 /05.
Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Pendlerpauschale)
Im Gegensatz zur aktuellen Regelung sollen nach dem Steueränderungs-gesetz 2007 Fahrten zur Arbeit bis zu 20 km nicht mehr steuerlich absetzbar sein. D.h., erst ab dem 21. Entfernungskilometer werden die Aufwendungen wie Werbungskosten behandelt.
Die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung ist umstritten. Die Frage, ob die Neuregelung verfassungsgemäss ist, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden (Entscheidung soll 2008 ergehen).
Bei der IG Metall Tauberbischofsheim (Anfrage auch über Betriebsrat) sind entsprechende Musterschreiben (Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung / Einspruch gegen die Ablehnung des Lohnsteuerermäßigungsantrages 2007) erhältlich. Die Formulierungen in den Musterbriefen sollen sicher stellen, dass die Kolleginnen und Kollegen nach einem möglichen abschließenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu viel gezahlte Steuern zurück erhalten.
Wer nichts tut, geht ggf. leer aus!