Tagesschulung
"Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen nach §§ 99 BetrVG" nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 96 Abs. 4 SGB IX
In vielen Betrieben erfolgen Einstellungen, Eingruppierungen oder Versetzung am Betriebsrat vorbei oder es gibt eine kurze Mitteilung, dass ein neuer Kollege/Kollegin eingestellt wurde. Dies alles hat aber nichts mit den klaren Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes zu tun. Eine verantwortungsvolle Mitbestimmung, speziell in personellen Angelegenheiten, ist für Betriebsräte ohne die Kenntnis der Mitbestimmungsrechte und der damit verbundenen Handlungs-möglichkeiten im Betrieb, kaum möglich.
In Krisenzeiten wird der Schwerpunkt im Bereich Versetzung und Umgruppierung liegen. Nach der Krise wird der Betriebsrat mit der Thematik Einstellungen nach den Vorschriften des § 99 BetrVG konfrontiert sein.
Deshalb bieten wir euch eine Tagesschulung zu diesem Thema an:
Diese Schulung wird gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG und § 96 Abs. 4 SGB IX durchgeführt.
Themenschwerpunkte:
- Gesetzliche Grundlagen
- Einstellung
- Versetzung oder Umsetzung?
- Eingruppierung und Umgruppierung
- Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
- aktuelle Rechtssprechung
Referent:
Dr. Wolfgang Kröner/Rechtsanwalt
Für die Schulung wird eine Pauschale in Höhe von 129,-- zuzüglich Mehrwert-steuer erhoben. Diese beinhaltet die Kosten für das Mittagessen, Getränke, Seminargebühren, Referentenhonorar sowie die zu installierende Technik.
Ein Buchpaket wird gesondert in Rechnung gestellt.
Nach Beschlussfassung und Mitteilung an den Arbeitgeber, bitten wir um verbindliche Anmeldung bis spätestens Montag, 20. Juni 2011 auf der beiliegenden Seminaranmeldung.
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Wann: | Mittwoch, 29. Juni 2011
8.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
Wo: | Cafe Bistro im Park, Luisenstr. 22, 59425 Unna |