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Berechtigte Gründe für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses

In der heutigen sich rasch verändernden Wirtschaftswelt ändern sich auch Arbeitsverhältnisse. Eigentümerwechsel, Betriebsteile werden zusammengelegt, Vorgesetzte wechseln, Mitarbeiter werden ins Ausland entsandt, aus Fusionen entstehen neue Unternehmen. Diese und noch andere können mögliche Gründe für Zwischenzeugnisse sein. Ein Anspruch sollte vom Arbeitnehmer begründet werden. (Liegen keine triftigen Gründe vor, gibt es auch keinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis).


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