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IG Metall bei Atlas Maschinen GmbH - 10.11. Atlas baut Videokameras ab und muss Daten löschen

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Erfolg der IG Metall: Atlas baut Videokameras ab und muss Daten löschen

In der Auseinandersetzung mit der Atlas Maschinenbau GmbH hat das Arbeitsgericht Oldenburg die Rechtsauffassung der IG Metall Küste in wichtigen Punkten bestätigt. Das Unternehmen verpflichtete sich, keine weiteren Videoaufnahmen vom Streik in Ganderkesee anzufertigen und das aufgenommene Material zu löschen. „Unser Antrag auf eine einstweilige Verfügung hat Wirkung gezeigt: Herr Filipov musste einsehen, dass er rechtswidrig handelt und die Kameras abbauen muss“, erklärte die Bezirksleiterin der IG Metall Küste, Jutta Blankau. Die Gewerkschaft habe vorsorglich den Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten gebeten, die vollständige Löschung der Daten zu kontrollieren.
Vor dem Arbeitsgericht musste der Arbeitgeber außerdem das in den ersten Streiktagen verhängte Hausverbot gegen einen Betriebsrat in Ganderkesee zurückziehen. „Das Unternehmen handelt willkürlich und versucht, die Arbeit des Betriebsrats mit allen Mitteln zu behindern. Dagegen ist jetzt auch das Arbeitsgericht vorgegangen“, sagte IG Metall-Bezirkschefin Blankau. Die Kündigung des Betriebsrates wird zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt. „Wir gehen davon aus, dass wir auch in diesem Fall vom Gericht bestätigt werden und die Kündigung zurückgenommen werden muss. Die Vorwürfe sind haltlos und entbehren jeglicher Grundlage“, so die Gewerkschafterin.

In dem Verfahren gegen weitere streikende Beschäftigte und einen Gewerkschaftssekretär haben sich die Vertreter beider Seiten auf einen Vergleich geeinigt. Die Betroffenen verpflichten sich, ein bestimmtes Tor an den Standorten sowie die jeweilige Zufahrtsstraße dorthin nicht zu blockieren. „Die Kolleginnen und Kollegen werden sich selbstverständlich an die Entscheidung halten, aber sich auch weiterhin an dem Arbeitskampf beteiligen und für einen Tarifvertrag streiken“, erklärte der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Oldenburg, Hartmut Tammen-Henke. Die Rechtmäßigkeit des Streiks sei vom Arbeitsgericht erneut bestätigt worden. Eine weitere einstweilige Verfügung des Unternehmens gegen die IG Metall wird morgen verhandelt: „Wegen der kurzen Ladungsfrist haben wir die Verhandlung heute abgelehnt“, so der Gewerkschafter.