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IG Metall EU Projekt - Europapolitik

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Europapolitisches Memorandum der IG Metall

Erstes Treffen Steuerungsgruppe - Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise



Vom 24. bis 25.09.2009 fand in Warschau die erste Sitzung der Projektsteuerungsgruppe statt. Das Treffen bezweckte besseres Kennenlernen der Projektpartner, die Erstellung eines Arbeitsplanes, sowie die Verteilung der Aufgaben bei der Umsetzung des Projekts. Im Rahmen des Meetings wurden auch Absprachen bezüglich der gemeinsamen PR-Maßnahmen und der Verbreitung der Projektinformationen gehalten.

Während des Treffens erarbeitete man die vorläufigen Programme der beiden internationalen Projektkonferenzen für die Mitglieder der teilnehmenden Gewerkschaften. Die Veranstaltungen werden im nächsten Jahr in Poznan und in Berlin stattfinden und widmen sich den Methoden der Krisenbekämpfung in der Metallbranche. Die Projektpartner analysierten auch die aktuelle Situation im Metallsektor in Europa mit besonderer Berücksichtigung der gegenwärtigen Lage in Polen und in Deutschland.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Union im Rahmen der Haushaltslinie 04.03.03.02 finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Mitteilung trägt allein der Verfasser; die EU-Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise auf die mitteleuropäische Metallindustrie und die Entwicklung von Handlungsansätzen für die Arbeitnehmervertretungen


Mehr als 166.000 Unterschriften für den Erhalt des VW-Gesetzes

Am 17.06.2009 hat Bernd Osterloh im Kreis von Vertrauenskörperleitern mehr als 166.000 Unterschriften für den Erhalt des VW-Gesetzes an die Europäische Kommission übergeben.

Die Belegschaften aller neun Konzernmarken in ganz Europa haben sich an dieser Aktion beteiligt. Sie haben damit unter Beweis gestellt, welchen hohen Stellenwert das VW-Gesetz für die Standort- und Beschäftigungssicherung im Volkswagen Konzern hat. In den Gesprächen mit der EU-Kommission wurde deutlich gemacht, dass das durch die Bundesrepublik Deutschland novellierte VW-Gesetz, eins zu eins dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entspricht und deshalb EU-rechtskonform ist.

Mehr Informationen bei der Verwaltungsstelle Wolfsburg