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IG Metall Bielefeld - Kurzarbeit

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Kurzarbeit – was mit engagierten Betriebsräten erreicht werden kann

Die Firma Froli in Schloß Holte - Stukenbrock wollte für die Belegschaft eine Betriebsvereinbarung "Pandemie mit Kurzarbeit" duchsetzen, welche der Geschäftsleitung viele Rechte einräumen sollte und statt Mitbestimmung durch den Betriebsrat nur noch Informationen durch den Arbeitgeber vorsah. In der Einigungsstelle konnte der Betriebsrat jedoch seine Rechte zum großen Nutzen für die Beschäftigten durchsetzen.

Unter anderem sollte der Betriebsrat einer Vereinbarung zustimmen die folgende Rechte für Froli vorsah:
  • Kolleginnen und Kollegen bei Verdacht einer Erkrankung unter Verrechnung der Zeitkonten nach Hause zu schicken
  • Zugriff auf die Lage des Urlaubs der Kolleginnen und Kollegen, inklusive des Rechts eine Urlaubssperre zu verhängen, Urlaub einseitig zu verschieben, Urlaubnahme anzuordnen oder auch bereits genehmigten Urlaub abzulehnen
  • Anordnung von Kurzarbeit für alle ohne weitere Mitbestimmung durch den Betriebsrat, mit einem Kurzarbeitergeld von 60% für kinderlose, bzw. 67% für Kolleginnen und Kollegen mit Kindern
  • Die Möglichkeit zu einer vorübergehenden Betriebsschließung

Die betrieblichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sollten sich rein auf eine Information durch die Arbeitgeberin beschränken. Noch bevor eine Einigung mit dem Betriebsrat erzielt wurde, hatte die Arbeitgeberin damit begonnen, Beschäftigte in Kurzarbeit zu schicken.

Der Betriebsrat hat die Pandemievereinbarung abgelehnt und gleichzeitig eine eigene Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit vorgelegt. Da innerbetrieblich keine Einigung erzielt werden konnte, hat der Betriebsrat nach Beratung mit dem zuständigen Gewerkschaftssekretär beschlossen, den Sachverhalt einer Einigungsstelle vorzutragen.

In drei Einigungsstellenterminen konnte unter Beteiligung der IG Metall Bielefeld und mit Hilfe anwaltlicher Beratung folgendes Ergebnis zur Kurzarbeit erreicht werden:

  • Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für alle auf 80%
  • Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen für Kolleginnen und Kollegen die Kurzarbeit leisten
  • Keine Kurzarbeit für Auszubildende, Altersteilzeitler und schwangere Frauen
  • Keine Kürzung des Jahresurlaubs durch Kurzarbeit, Lage der Kurzarbeitstage möglichst rund um Wochenenden und Feiertage
  • Finanzielle Rückerstattung für Stunden, die durch die vorschnelle Handlung der Arbeitgeberin in Abzug gebracht wurden.
  • Volle Mitbestimmung für den Betriebsrat in Bezug auf die Lage oder bei Änderung der Kurzarbeitstage
Wir sind der Auffassung, dass sich dieses Ergebnis sehen lassen kann. Es zeigt, was engagierte Betriebsräte in Zusammenarbeit mit der IG Metall für die Kolleginnen und Kollegen erreichen können.