Bildungsurlaub für Auszubildende
Am 3.12.2014 hat der Landtag in NRW eine Novellierung des AWbG (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz / "Bildungsurlaub") beschlossen. Die geänderte Fassung des Gesetzes trat direkt nach der Verkündung in Kraft.
Während Arbeitnehmer in NRW pro Jahr Anspruch auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit bei fortlaufendem Entgelt haben, gibt es bei Azubis ein paar Einschränkungen:
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Bei Auszubildenden ist der Anspruch auf fünf Tage während ihrer Berufsausbildung beschränkt.
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Der Anspruch ist zudem in den ersten beiden Dritteln der Berufsausbildung zu nehmen oder erfordert eine ausnahmsweise Zustimmung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule.
Trotzdem:
Schön, dass wir das nun auch in NRW haben! Mit dem Anspruch sollten wir es zumindest hinbekommen, dass die Auszubildenden an einem Jugend-Seminar der Gewerkschaft teilnehmen können.