Sommerhitze
Was tun wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird?
Alle Jahre wieder: Im Sommer häufen sich die Anfragen zum Thema "Hitze am Arbeitsplatz". Darf die Temperatur die 26 Grad-Grenze überschreiten? Ist der Arbeitgeber nicht zu Vorkehrungen verpflichtet? Oder: Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, damit die Hitze erträglich bleibt? Dies sind nur ein paar der häufig gestellten Fragen.
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) vom 23. Juni 2010 finden sich Antworten auf viele Fragen. Die Regel "ASR A3.5 Raumtemperatur" formuliert klar nachprüfbare Bedingungen, unter denen eine Überschreitung der 26 Grad-Grenze überhaupt erlaubt ist. Hiermit wird beispielsweise ausgeschlossen, dass schon im Frühjahr oder noch im Herbst hinter Glasfassaden oder in Fabrikhallen geschwitzt wird. Außerdem gibt es klarere und strengere Maßnahmen, damit die Sommerhitze erträglicher wird.
Grundsätzlich gilt: Die Temperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad nicht überschreiten. Höhere Temperaturen als 26 Grad sind nur zulässig, wenn die Außentemperatur auch die 26-Grad-Marke gerissen hat und geeignete Sonnenschutzmaßnahmen installiert sind. Wird es bereits im Frühjahr bei milden Außentemperaturen zu warm, muss der Arbeitgeber gegensteuern.
Sind diese Bedingungen erfüllt müssen die Beschäftigten die Hitze aber nicht einfach aushalten. Ist es wärmer als 26 Grad, soll etwa durch Nachtauskühlung oder Getränkeversorgung die Beanspruchung gemindert werden. Bei mehr als 30 Grad ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet. Wird die 35-Grad-Grenze überschritten, ist die Halle ohne Maßnahmen wie etwa Luftduschen oder Entwärmungsphasen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Betriebsräte sollten auf die Einhaltung achten und mit dem Arbeitgeber Regelungen vereinbaren. Eine Ausnahme ist, wenn die Hitze betriebstechnisch bedingt ist, wie beispielsweise am Hochofen. Hier gelten besondere Anforderungen.