IG Metall unterstützt Leiharbeitnehmer bei Durchsetzung
von Ansprüchen nach der neuen BAG-Rechtslage
Beratungsangebot der IG Metall für Leiharbeitnehmer
Die IG Metall prüft für Leiharbeitnehmer, ob sie als Rechtsfolge des BAG-Beschlusses
rückwirkend die Differenz zu den regulären Tariflöhnen der
Stammbeschäftigten bezahlt bekommen müssen.
Bei bestehenden Ansprüchen wird die IG Metall für ihre Mitglieder (natürlich kostenlos) entsprechende
Geltendmachungen erstellen und notfalls auch Klagen einreichen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften
für Zeitarbeit und Personal-serviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit
abgesprochen.
Auf Grundlage dieser "Tarifverträge" wollten die Arbeitgeber
das "Equal-Pay-Prinzip" (gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen
Ort) umgehen. Die Tarifverträge der CGZP sind jedoch unwirksam.
Die IG Metall
begrüßt die Entscheidung des BAG und sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt,
dass es sich bei der CGZP um eine nicht tariffähige Organisation handelt.
- Mit diesem Beschluss steht fest, dass die mit der CGZP abgeschlossenen
Tarifverträge unwirksam sind und alle danach bezahlten Beschäftigten -
im Rahmen der Verfalls- und Verjährungsfristen - Anspruch auf gleiche Bezahlung
und gleiche Arbeitsbe-dingungen wie die Stammbeschäftigten haben.
- Der
Beschluss ist ein klares Signal an die Arbeitgeber, nicht länger Pseudogewerkschaften
zum Lohndumping einzusetzen - weder in der Leiharbeit noch in
anderen Bereichen.