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IG Metall Bielefeld - Es kommt auf uns an

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Auf uns kommt es an!

Wir danken allen Betriebsräten, die in Betrieben unserer Verwaltungsstelle betriebliche Vereinbarungen durchgesetzt haben, um den Umfang der Leiharbeit im einzelnen Unternehmen zu begrenzen und/oder auf deren Grundlage die Leiharbeitsbeschäftigten zu deutlich besseren Bedingungen beschäftigt werden, als dies nach den Tarifbestimmungen des Verleihbetriebes geregelt ist; erste „Leuchtturm“-Betriebsvereinbarungen mit der Regelung „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ gibt es übrigens auch schon.

Wir verschenken unsere Möglichkeiten,

wenn wir warten, bis der Gesetzgeber endlich reagiert.

Viele betriebliche Beispiele zeigen: Je mehr „Besser“-Regelungen durchgesetzt werden, desto weniger ist Leiharbeit ein Mittel zum Lohn-Dumping. Deshalb muss der Missbrauch von Leiharbeit im Betrieb zum Thema gemacht werden.

Zunahme der Leiharbeit zu Lohn-Dumping-Bedingungen ist ein Skandal!


 Harry Domnik

Leiharbeit ist für hunderttausende Beschäftigte zur Sackgasse geworden. Ihre Chancen auf eine feste Stelle sind verschwindend gering, die Gefahr nach dem Einsatz arbeitslos zu werden dafür umso größer.

Auch in Bielefeld und im Altkreis Halle ist die Zahl von Leiharbeitsverhältnissen mit miesen Bedingungen sprunghaft gestiegen.

Trotz ihres höheren Kündigungsrisikos und maximaler Flexibilität bekommen sie für die gleiche Arbeit im Schnitt 35 Prozent weniger Geld als regulär Beschäftigte. Mehr als zwei Drittel der Leiharbeitsbeschäftigten erhalten einen Niedriglohn.

Das ist ein Skandal: Für den Aufschwung hatten alle Experten eine deutliche Zunahme der Leiharbeitsbeschäfti-gung vorausgesagt. Statt feste Arbeitsplätze zu schaffen, so die Erwartung, würden die Unternehmen in noch größerem Umfang Leiharbeitskräfte anheuern. Diese düstere Prognose hat sich leider auch in Bielefeld und im Altkreis Halle erfüllt. Diese Entwicklung muss gestoppt werden!

Leiharbeit bedeutet Unsicherheit und schlechte Bezahlung. Deshalb fordern wir eine grundlegende Reform des Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetzes. Leiharbeit muss gleich bezahlt und auf ihren ursprünglichen Zweck begrenzt werden, Auftragsspitzen oder Personalausfälle kurzfristig zu überbrücken.